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Do, 07:38 Uhr
19.02.2009

Vorsicht: Narren am Steuer

Bis Aschermittwoch nehmen die Närrinnen und Narren das Zepter wieder in die Hand und zelebrieren ausgelassen die tollen Tage. Wer bei Karnevalsveranstaltungen und Faschingsumzügen feiert, unterschätzt leicht die Wirkung von alkoholischen Getränken. Hier die Hinweise des TÜV Thüringen.


Es gibt kaum eine Veranstaltung bei der Alkohol nicht als Stimmungsmacher angeboten wird. Im Straßenverkehr stellt er allerdings eine tödliche Gefahr dar. Alkoholisierte Autofahrer neigen zu erhöhter Risikobereitschaft und verringertem Reaktionsvermögen, ein Grund warum in der Faschingszeit besonders viele Unfälle geschehen.

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für Fahren unter Alkohol schärfere Strafen als bisher vor. Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille und mehr droht ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten, 500 Euro Bußgeld für Ersttäter bzw. 1000 Euro bei einer Vorstrafe und 1500 Euro bei Wiederholungstätern. Außerdem wandern 4 Punkte aufs Flensburger Punktekonto. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholgehalt von über 1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen verschärfte Strafen mit bis zu 7 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe bis zu 3000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren.

Aber schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut können Autofahrer gewaltige Probleme mit Polizei, Gerichten und Versicherungen bekommen. Wer in diesem Zustand einen Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert neben empfindlichen Strafen auch den Verlust des Versicherungsschutzes.

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, rät Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe am Institut für Verkehrssicherheit des TÜV Thüringen, Fahrern unbedingt auf Alkohol zu verzichten. „Nur wer gar nichts getrunken hat, kann sich mit ruhigem Gewissen hinters Lenkrad setzen. Auch eine Taxifahrt ist zweifellos günstiger als der Führerscheinentzug im Falle von Trunkenheit. Betrunkene Mitfahrer sollten möglichst auf den Rücksitz gebeten werden, wo sie weniger stören können.“

Nicht zu unterschätzen ist auch der Restalkohol am nächsten Morgen. Viele Faschingsgänger lindern ihre Katerstimmung mit Kaffee, Kopfschmerztabletten oder einer kalten Dusche, vergessen aber dabei, dass der Alkohol im Körper noch nicht vollständig abgebaut ist. Wer auf das Auto am Morgen nicht verzichten kann, sollte dies am Abend zuvor bedenken und frühzeitig auf alkoholfreie Getränke umsteigen.

Weitere Informationen zum Thema Alkohol am Steuer und Hilfe bei Führerscheinproblemen erhalten Sie unter www.tuev-thueringen.de.
Autor: nnz/kn

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