Do, 15:24 Uhr
19.02.2009
KfW-Gründercoaching Deutschland
Wer sich selbständig machen will, muss vieles beachten. Zu wenig bekannt sind die Zuschüsse für Coachingmaßnahmen. Über diesen nicht unwichtigen Punkt weist die IHK in ihrer Pressemitteilung hin...
Um Existenzgründerinnen und Existenzgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen Freier Berufe, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein muss und nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer erhalten Antragsteller einen Zuschuss von 75 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR.
Seit 1. Oktober 2008 können Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit gegangen sind, innerhalb der ersten 12 Monate nach der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR erhalten. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind nach einem persönlichen Kontaktgespräch mit dem Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW (in Thüringen die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern) bei diesen auch einzureichen.
Nach der Förderzusage durch die KfW wählt der Existenzgründer einen Berater (Gründercoach) aus der Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) aus, der für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet sein muss und schließt mit ihm einen schriftlichen Vertrag ab. Das Coaching muss innerhalb eines Zeitraumes von maximal 12 Monaten ab Erteilung der KfW-Zusage durchgeführt werden und der Berater erstellt nach Beendigung des Coachings einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte sowie die wesentlichen Ergebnisse des Coachings wiedergegeben werden.
Ansprechpartner für das KfW-Gründercoaching und gleichzeitiger KfW-Regionalpartner: RSC Nordhausen, Tel. 03631 908210, und RSC Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 612114, der IHK Erfurt.
Autor: nnz/knUm Existenzgründerinnen und Existenzgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen Freier Berufe, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein muss und nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer erhalten Antragsteller einen Zuschuss von 75 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR.
Seit 1. Oktober 2008 können Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit gegangen sind, innerhalb der ersten 12 Monate nach der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR erhalten. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind nach einem persönlichen Kontaktgespräch mit dem Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW (in Thüringen die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern) bei diesen auch einzureichen.
Nach der Förderzusage durch die KfW wählt der Existenzgründer einen Berater (Gründercoach) aus der Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) aus, der für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet sein muss und schließt mit ihm einen schriftlichen Vertrag ab. Das Coaching muss innerhalb eines Zeitraumes von maximal 12 Monaten ab Erteilung der KfW-Zusage durchgeführt werden und der Berater erstellt nach Beendigung des Coachings einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte sowie die wesentlichen Ergebnisse des Coachings wiedergegeben werden.
Ansprechpartner für das KfW-Gründercoaching und gleichzeitiger KfW-Regionalpartner: RSC Nordhausen, Tel. 03631 908210, und RSC Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 612114, der IHK Erfurt.