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Fr, 07:02 Uhr
06.03.2009

Im Förderdickicht

Da soll die Stadt Bad Frankenhausen die Summe von 1.013.894,27 Euro an das Finanzamt abdrücken, weil man in den letzten Jahren angeblich falsch Steuern bezahlt hat. Und die Suppe muss einer mit auslöffeln, der damals noch gar nicht am „Ruder“ der Stadt war.....

Über Steuersparmodell sind schon viele Privatanleger gestolpert und haben, statt Gewinne zu machen, dicke draufgezahlt, wenn sich plötzlich unvorhersehbare Bedingungen ergeben haben.. Ähnliches könnte der Stadt Bad Frankenhausen passieren. Mit der Gründung der Kyffhäusertherme musste sogar auf Anraten des Wirtschaftsministeriums und der Steuerbüros zum Zweck des Vorsteuerabzuges 1994 eine GmbH gegründet werden. Dieser Verfahrensweg wurde wohl sogar durch mehrere Thüringer Ministerien geprüft und durch das Steuerbüro jahrelang bei dem Finanzamt abgerechnet und auch durch Wirtschaftsprüfer geprüft. In einem Schreiben an Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) vom 09.09.2008 hatte Bad Frankenhausens Bürgermeister Matthias Strjc (SPD) schon gefragt, ob heute nach mehr als 10 Jahren alles falsch ist, als das Unheil bereits auf die Stadt zukam, weil man seitens des Finanzamtes die Sache völlig anders sah.

Mit Datum vom 23.01.2009 erhielt die Stadt dann die Steuerbescheide für 2002, 2003 und 2004 mit 432.336,31 € Steuernachzahlung und 97.561 € Zinsnachzahlung. Des weiteren erhielt die Stadt noch die Aufforderung die Steuerbescheide für 2005-2008 auf dieser Grundlage zu berichtigen. Die Berichtigung ergab noch eine Steuernachzahlung von weiteren 462.730,47 € und 21.266,49 € Zinsnachzahlung. Für den ersten Teil war Zahlungstermin der 26.02.2009 und für den zweiten Teil war es der 01.03.2009. Insgesamt betrugt die Zahlungspflicht an das Finanzamt 1.013.894,27 Euro. Die Zeitform „betrug“ deshalb, weil die Stadt Bad Frankenhausen ihr bis zu diesem Zeitpunkt noch prall gefülltes Sparschwein plündern musste, und erst mal die Summe beglich. Ein Nichtbegleichen hätte die Beträge durch Verzugszinsen nochmals deutlich in die Höhe getrieben, denn bei der Zinshöhe ist das Finanzamt mit wohl 6% nicht gerade zimperlich. Die Zahlung erfolgte natürlich mit dem Zusatz unter Vorbehalt. Das ist eine Verfahrensweise, die man jedem „Steuersünder“, ob wissentlich oder unwissentlich raten sollte. Danach sollte man dann schon mit rechtlichen Mitteln gegen die Steuerschuld vorgehen.

Wie von Stadtkämmerer Wolfgang Barthel zu erfahren war, hat die Stadt Bad Frankenhausen in einem weiteren Brief an Wirtschaftminister Reinholz den Antrag auf Förderung der Steuerschuld von 1.013.894,27 Euro gestellt. In der Begründung, so Barthel, heißt es:

“Die Umsatzsteuerschuld ist das Ergebnis der Rechtssprechung und Gesetzesänderung bezüglich der Umsatzsteuerbefreiung von physiotherapeutischen Leistungen einer Kapitalgesellschaft. In der Planungs- und Bauphase 1994 bis 1998 war eine solche Gesetzesänderung nicht abzusehen. Wir halten es daher für sachlich unbillig, wenn nun aufgrund dieser Gesetzesänderung im Dezember 2003 eine solch enorme Steuerbelastung auf die Stadt Bad Frankenhausen zukommt. Wir gehen daher davon aus, dass solche Rechtsfolgen vom Gesetzgeber nicht gewollt waren und hätte er von diesem Einzelfall Kenntnis gehabt, hätte er auch für diesen Einzelfall anders entschieden.“

Mit anderen Worten gesagt, die Stadt möchte, dass Minister Reinholz Fördergelder bereitstellt, damit die erst durch Gesetzesänderung eingetretene Steuerschuld durch diese Gelder getilgt wird. Auf den ersten Blick eine folgerichtige und logische Konsequenz. Aber wie sagt man so schön, zwischen recht haben und recht bekommen, liegen oft Welten. Bleibt nur zu hoffen, dass die Stadt Bad Frankenhausen nicht auch noch erfahren muss, dass man vielleicht recht hat, aber kein Recht bekommt!. Auf die diesjährigen Maßnahmen im Haushalt wird sich das Problem, so Kämmerer Barthel, noch nicht auswirken. Sollten aber keine Mittel zurückkommen, so könnte das schon sein, dass die Stadt „kleinere Brötchen“ backen muss.
Autor: khh

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