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Mi, 11:29 Uhr
11.03.2009

Zum Thema Petitionsrecht

Unter dem Thema, "Warum will die LINKE erneut das Petitionsrecht ändern?“, fand gestern in Sondershausen eine Regionalveranstaltung statt. Hierzu hatte sich kn unter die knappen Gäste gemischt...


Schon im Vorfeld der Veranstaltung hatte die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses in Thüringen, Heidrun Sedlacik (DIE LINKE ) gesagt:
„Jeder hat das Recht sich zu wehren, wenn er sich von einer staatlichen Stelle benachteiligt oder ungerecht und ungleich behandelt fühlt. Dieses Recht, sich mit einer Bitte oder Beschwerde (= Petition) an die Volksvertretung zu wenden, ist in der Landesverfassung festgeschrieben. So ist sichergestellt, dass die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Volksvertretung Gehör finden. Durch das Einreichen von Petitionen haben die Bürger/innen die Möglichkeit, unmittelbar Anstöße zur politischen Willensbildung zu geben.“

Zu einem gemeinsamen Gespräch hatten Heidrun Sedlacik, das Mitglied des Petitionsausschusses Monika Döllstedt (DIE LINKE) und Fraktionsmitarbeiterin Bürgerbüro, Cordula Eger nach Sondershausen geladen. Als Gast war dabei, die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Petitionsausschusses im Bundestag, Kersten Naumann (DIE LINKE).

Das Petitionsrecht der Bürger ist ein sehr wichtiges demokratisches Recht der Bürger, das auch zusehends mehr genutzt wird, wie die steigenden Zahlen sohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene zeigen. Von Cordula Eger gab es zum Beginn der Veranstaltung eine gute Übersicht zum Stand des gegenwärtigen Petitionsrechtes, welches durch Ergänzungen von Kersten Naumann aus Sicht Bundestag noch präzisiert wurde. Naumann bezeichnete den Petitionsausschuss des Bundestages als den wichtigsten Ausschuss des hohen Hauses, und das nicht nur, weil sie dessen Vorsitzende ist.

Präsidium Regionalveranstaltung (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Präsidium Regionalveranstaltung (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Monika Döllstedt, Cordula Eger, Heidrun Sedlacik und Kersten Naumann (v.l.n.r.).

Leider hatten sich nur knapp zwei Hand voll Gäste in das Vereinszimmer der
Carl-Schroeder-Str. 10 in Sondershausen getraut, denn die Information, wie man das Petitionsrecht nutzen kann und soll, stand eindeutig im Vordergrund. Die Linke wäre sicher besser beraten gewesen, den Informationscharakter der Veranstaltung in den Vordergrund zustellen, als vordergründig die Diskussion über die Neuerungen. Wer, wie Die Linke, Verbesserungen in einem Gesetzentwurf vorstellt, würde über Fragen automatisch in Diskussionen verstrickt, wenn es Diskussionsbedarf gibt. Wer geht schon zu einer Veranstaltung nur um zu diskutieren.

Wobei sicher nicht allen Bürgern bekannt sein sollte, dass jeder das Recht hat, den Petitionsausschuss anzurufen, unabhängig ob er Kind, Erwachsener oder auch Ausländer ist. Man kann sowohl formlos per Brief oder Fax sein Anliegen vorbringen, oder aber nun auch schon in der elektronischen Variante per Internet, besonders viel von Jugendlichen genutzt. Für die Einrichtung des Portals https://epetition.bundestag.de erhielt der Bundestagsausschuss sogar den Politik -Award für Innovationen. Offiziell gibt es noch keine Möglichkeit seinen Petitionsantrag mündlich vorzutragen. Wer aber seine Unterlagen komplett mitbringt, kann aber schon vorab erfahren, welche Unterlagen er unbedingt mit einzureichen hat. Einmal im Monat führt zum Beispiel der Petitionsausschuss des Landtages einen Sprechtag durch.

Und was wollen Die Linken im Petitionsrecht ändern? Ziel ist u.a. eine Fristverkürzung von 2 Monaten auf 6 Wochen. Ausländische Bürger, die eine Petition eingereicht haben, dürfen bei Abschiebedrohung erst abgeschoben werden, wenn der Petitionsanspruch geklärt ist. Eine nicht unberechtigte, aber auch nicht ungefährliche Forderung. Hier könnte schnell Missbrauch aufkommen mit dem ständigen Stellen von Petitionsanträgen. Auch wollen Die Linken, dass im Petitionsrecht die Öffentlichkeit besser eingeschaltet wird und die Bearbeitung von Massenpetitionen geregelt wird.
Autor: khh

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