Do, 15:14 Uhr
26.03.2009
Neues aus dem Kreisausschuss
Was gab es gestern Neues im Kreisausschuss von Sondershausen? KN bringt Sie auf den neusten Stand...
Über die voraussichtliche Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hatte kn bereits berichtet. Der nächste Kreistag wird darüber zu befinden haben, ob die von der Verwaltung vorgesehenen Maßnahmen, es geht um 6,3 Millionen Euro, auch so an die Landesregierung weitergeleitet werden sollen.
Keine Abstimmung gab es zu einigen Anträgen der VIBT-Fraktion. Da die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket eh über den Kreistag laufen müssen, erübrigte sich der Antrag des VIBT, die Weitergabe der Mittel von der Zustimmung des Kreistages abhängig zu machen.
Hinsichtlich der Forderung des VIBT, nach einem Sozialtarif für Gas und Strom, sei man im Kreistag an der falschen Adresse. Der Landrat habe keine Einflussmöglichkeit, einen Sozialtarif für Gas uns Strom zu erwirken. Er könne zwar bei den Energieversorgern wie, Eon oder den Stadtwerken vorsprechen, aber solche Tarife könne der Kreis nicht durchsetzen. Ähnlich hatte sich schon Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer geäußert, als es eine analoge Anfrage der NUBI-Fraktion im Stadtrat von Sondershausen gab.
Ebenfalls befürwortet, trotz kritischen Finanzsituation des Kreises, wurde die Erhöhung des Stellenplans im Gesundheitsamt. Es soll eine zusätzlich Amtsarztstelle geschaffen werden, da die bisherigen Aufgaben kaum noch zu bewältigen waren und zusätzliche Aufgaben, besonders bei der Pandemie-Vorsorge zu erarbeiten sind.
Etwas Verstimmung gab es beim Antrag der VIBT-Fraktion zum Thema Veröffentlichung der Anfragen der Bürger. Der VIBT möchte, dass alle Anfragen der Bürger an den Kreistag einschließlich der Antworten, veröffentlicht werden. In der Diskussion zu diesem Thema fühlte sich der VIBT (siehe kn- Artikel Das Demokratieverständnis des Herrn Göllert) in die rechte Ecke gedrängt und reagiert bereits mit einer Stellungnahme. Über den Antrag muss der Kreistag entscheiden.
Mit Pressereferent Dr. Heinz-Ulrich Thiele sprach kn heute zu diesem Thema. Das Landratsamt, so Dr. Thiele, hat sich wegen der datenrechtlichen Bedenken bereits die entsprechenden Kontrollbehörden gewandt. Es sei schließlich Problematisch, jede Anfrage eines Bürgers einfach voll öffentlich zu machen. Nicht jede Anfrage an den Kreistag muss zwingend auch im öffentlich Teil behandelt werden. Nicht jedem Bürger sei zu zumuten, dass sein Anliegen einfach der gesamten Öffentlichkeit kund getan werden muss.
Aber auch aus anderer Sicht sei eine generell Veröffentlichung aller Anfragen nicht unproblematisch, so Dr. Thiele. Der geforderte Zwang des VIBT, alle Anfragen zu veröffentlichen, würde auch die Möglichkeit eröffnen, dass man auch mit Anfragen rechter Kräfte rechnen müsse, die dann auch zwangsläufig veröffentlichet werden müssten. Ob das so gut ist, und so gewollt ist, müssen letztendlich die Mitglieder des Kreistages entscheiden. Gerade ein Missbrauch auf dieser Strecke könne dem Kreis teuer werden, da die zwangsweise Veröffentlichung in form einer Anzeige käme, und damit auch vom Kreis bezahlt werden muss. Auf diesen Umstand hatte Landrat Peter Hengstermann (CDU) bereits im vorigen Jahr im Kreisausschuss hingewiesen.
Im übrigen hatte sich der Kreisausschuss bereits im vorigen Jahr mit diesen beiden Themen befassen müssen. Eine nachträgliche Abklärung mit der Kreisaufsicht ergab, dass der Kreisausschuss nicht darüber befinden kann, sondern nur der Kreistag selbst. Deshalb gab es dazu im Kreisausschuss am Mittwoch auch keine Abstimmung.
Autor: khhÜber die voraussichtliche Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hatte kn bereits berichtet. Der nächste Kreistag wird darüber zu befinden haben, ob die von der Verwaltung vorgesehenen Maßnahmen, es geht um 6,3 Millionen Euro, auch so an die Landesregierung weitergeleitet werden sollen.
Keine Abstimmung gab es zu einigen Anträgen der VIBT-Fraktion. Da die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket eh über den Kreistag laufen müssen, erübrigte sich der Antrag des VIBT, die Weitergabe der Mittel von der Zustimmung des Kreistages abhängig zu machen.
Hinsichtlich der Forderung des VIBT, nach einem Sozialtarif für Gas und Strom, sei man im Kreistag an der falschen Adresse. Der Landrat habe keine Einflussmöglichkeit, einen Sozialtarif für Gas uns Strom zu erwirken. Er könne zwar bei den Energieversorgern wie, Eon oder den Stadtwerken vorsprechen, aber solche Tarife könne der Kreis nicht durchsetzen. Ähnlich hatte sich schon Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer geäußert, als es eine analoge Anfrage der NUBI-Fraktion im Stadtrat von Sondershausen gab.
Ebenfalls befürwortet, trotz kritischen Finanzsituation des Kreises, wurde die Erhöhung des Stellenplans im Gesundheitsamt. Es soll eine zusätzlich Amtsarztstelle geschaffen werden, da die bisherigen Aufgaben kaum noch zu bewältigen waren und zusätzliche Aufgaben, besonders bei der Pandemie-Vorsorge zu erarbeiten sind.
Etwas Verstimmung gab es beim Antrag der VIBT-Fraktion zum Thema Veröffentlichung der Anfragen der Bürger. Der VIBT möchte, dass alle Anfragen der Bürger an den Kreistag einschließlich der Antworten, veröffentlicht werden. In der Diskussion zu diesem Thema fühlte sich der VIBT (siehe kn- Artikel Das Demokratieverständnis des Herrn Göllert) in die rechte Ecke gedrängt und reagiert bereits mit einer Stellungnahme. Über den Antrag muss der Kreistag entscheiden.
Mit Pressereferent Dr. Heinz-Ulrich Thiele sprach kn heute zu diesem Thema. Das Landratsamt, so Dr. Thiele, hat sich wegen der datenrechtlichen Bedenken bereits die entsprechenden Kontrollbehörden gewandt. Es sei schließlich Problematisch, jede Anfrage eines Bürgers einfach voll öffentlich zu machen. Nicht jede Anfrage an den Kreistag muss zwingend auch im öffentlich Teil behandelt werden. Nicht jedem Bürger sei zu zumuten, dass sein Anliegen einfach der gesamten Öffentlichkeit kund getan werden muss.
Aber auch aus anderer Sicht sei eine generell Veröffentlichung aller Anfragen nicht unproblematisch, so Dr. Thiele. Der geforderte Zwang des VIBT, alle Anfragen zu veröffentlichen, würde auch die Möglichkeit eröffnen, dass man auch mit Anfragen rechter Kräfte rechnen müsse, die dann auch zwangsläufig veröffentlichet werden müssten. Ob das so gut ist, und so gewollt ist, müssen letztendlich die Mitglieder des Kreistages entscheiden. Gerade ein Missbrauch auf dieser Strecke könne dem Kreis teuer werden, da die zwangsweise Veröffentlichung in form einer Anzeige käme, und damit auch vom Kreis bezahlt werden muss. Auf diesen Umstand hatte Landrat Peter Hengstermann (CDU) bereits im vorigen Jahr im Kreisausschuss hingewiesen.
Im übrigen hatte sich der Kreisausschuss bereits im vorigen Jahr mit diesen beiden Themen befassen müssen. Eine nachträgliche Abklärung mit der Kreisaufsicht ergab, dass der Kreisausschuss nicht darüber befinden kann, sondern nur der Kreistag selbst. Deshalb gab es dazu im Kreisausschuss am Mittwoch auch keine Abstimmung.