Fr, 07:01 Uhr
24.04.2009
Schadstoffkleinmengensammlung
In der Zeit vom 27.04. bis 30.04.2009 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Was abgegeben werden kann, erfahren Sie hier...
Angenommen werden beispielsweise Farb- und Lackreste, Verdünner, Trockenbatterien, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Kosmetika, Altöl.
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte, unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch die Bürger am Schadstoffmobil sollte darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung abgegeben werden.
Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen anzuliefern. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen.
Die Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz gestellt werden!
Mit der Durchführung wurde die Fa. Remondis, Niederlassung Ziepel beauftragt.
Autor: khhAngenommen werden beispielsweise Farb- und Lackreste, Verdünner, Trockenbatterien, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Kosmetika, Altöl.
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte, unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch die Bürger am Schadstoffmobil sollte darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung abgegeben werden.
Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen anzuliefern. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen.
Die Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz gestellt werden!
Mit der Durchführung wurde die Fa. Remondis, Niederlassung Ziepel beauftragt.