Fr, 07:04 Uhr
24.04.2009
Ordnungsbehördliche Verordnung (1)
Es ist schon seltsam, über das Papier, dass gestern im Hauptausschuss des Stadtrates Sondershausen am längsten diskutiert wurde, musste überhaupt nicht abgestimmt werden, die ordnungsbehördliche Verordnung. Im Protokoll wurde eine zustimmende Kenntnisnahme registriert ...
Die ordnungsbehördliche Verordnung ist an sich nicht neu, sie wurde nur aus der alten Verordnung von Sondershausen und Schernberg zusammengefügt. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, durch Leitungen, Schneeüberhang und Eiszapfen, Beeinträchtigung an Einrichtungen für öffentliche Zwecke, mangelnde Hausnummerierung, Tierhaltung, Füttern von Katzen und Tauben, wildes Plakatieren, Ruhe störenden Lärm, Belästigungen der Benutzer der öffentlichen Straßen, öffentlichen Anlagen und Kinderspielplätzen, offene Feuer im Freien und Anpflanzungen in der Stadt Sondershausen (Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sondershausen - OBVO - SDH), so heißt das Ungetüm mit vollem Namen.
Fraktionschef Hartmut Thiele (CDU) wollte wissen wie denn die Anleinpflicht kontrolliert wird, und stellt fest, dass Hundkot immer öfter von den Bürgern nicht entfernt werde. Hier räumt Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) ein, dass man die Hundebesitzer in flagranti erwischen muss, wenn sie sich mit ihrem Hund verduften, wenn der ein großes Geschäft gemacht hatte. Er rief die Medien auf, stärker auf die Bürger einzuwirken, dass sie sich bemüßigt fühlten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen, was kn hiermit getan hat. Ob Appelle wirklich helfen, darf allerdings bezweifelt werden.
Der Vorschlag von Bernd Liebau (Die Linke) man sollte die Hundebesitzer kontrollieren ,ob sie eigentlich das obligatorische Tütchen für den Hundkot einstecken haben, und dann zur Kasse bitten, wenn es nicht der Fall ist. Ordnungsamtsleiterin Sybille Vohla lehnte das aus rechtlich nicht haltbaren Gründen ab, da auch ein Zellstofftaschentuch eine zulässiges Utensil wäre, und damit ein Festnagelung des Hundebesitzers nicht möglich wäre.
Kreyer verteidigte auch den Standpunkt, des es kein allgemeines Anleingebot im ganzen Stadtgebiet geben sollte. Er setze voraus, dass jeder Hundebesitzer seinen Hund so beherrscht, dass er aufs Wort hört, und auch nur dann im Freien von der Leine gelassen wird. Er riet aber allen Hundebesitzern, eine gute Hundehaftpflicht abzuschließen.
Wenn man aber aufmerksam durch die Stadt geht, merkt man aber schnell, dass viele Hundebesitzer ihren Hund oft genug nicht beherrschen. Da fragt man sich oft genug, wo will der Hund mit seinem Herrchen hin. Es sollte ein generelles Anleitgebot geben. Als Ausgleich sollte bestimmte Gebiete der Stadt benannt werden, in denen die Hundebesitzer ihre Lieblinge mal frei rumlaufen lassen könnten. In anderen Städten (z.b. Korbach) ist das üblich, ohne das es da Probleme gibt.
Autor: khhDie ordnungsbehördliche Verordnung ist an sich nicht neu, sie wurde nur aus der alten Verordnung von Sondershausen und Schernberg zusammengefügt. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, durch Leitungen, Schneeüberhang und Eiszapfen, Beeinträchtigung an Einrichtungen für öffentliche Zwecke, mangelnde Hausnummerierung, Tierhaltung, Füttern von Katzen und Tauben, wildes Plakatieren, Ruhe störenden Lärm, Belästigungen der Benutzer der öffentlichen Straßen, öffentlichen Anlagen und Kinderspielplätzen, offene Feuer im Freien und Anpflanzungen in der Stadt Sondershausen (Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sondershausen - OBVO - SDH), so heißt das Ungetüm mit vollem Namen.
Fraktionschef Hartmut Thiele (CDU) wollte wissen wie denn die Anleinpflicht kontrolliert wird, und stellt fest, dass Hundkot immer öfter von den Bürgern nicht entfernt werde. Hier räumt Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) ein, dass man die Hundebesitzer in flagranti erwischen muss, wenn sie sich mit ihrem Hund verduften, wenn der ein großes Geschäft gemacht hatte. Er rief die Medien auf, stärker auf die Bürger einzuwirken, dass sie sich bemüßigt fühlten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen, was kn hiermit getan hat. Ob Appelle wirklich helfen, darf allerdings bezweifelt werden.
Der Vorschlag von Bernd Liebau (Die Linke) man sollte die Hundebesitzer kontrollieren ,ob sie eigentlich das obligatorische Tütchen für den Hundkot einstecken haben, und dann zur Kasse bitten, wenn es nicht der Fall ist. Ordnungsamtsleiterin Sybille Vohla lehnte das aus rechtlich nicht haltbaren Gründen ab, da auch ein Zellstofftaschentuch eine zulässiges Utensil wäre, und damit ein Festnagelung des Hundebesitzers nicht möglich wäre.
Kreyer verteidigte auch den Standpunkt, des es kein allgemeines Anleingebot im ganzen Stadtgebiet geben sollte. Er setze voraus, dass jeder Hundebesitzer seinen Hund so beherrscht, dass er aufs Wort hört, und auch nur dann im Freien von der Leine gelassen wird. Er riet aber allen Hundebesitzern, eine gute Hundehaftpflicht abzuschließen.
Wenn man aber aufmerksam durch die Stadt geht, merkt man aber schnell, dass viele Hundebesitzer ihren Hund oft genug nicht beherrschen. Da fragt man sich oft genug, wo will der Hund mit seinem Herrchen hin. Es sollte ein generelles Anleitgebot geben. Als Ausgleich sollte bestimmte Gebiete der Stadt benannt werden, in denen die Hundebesitzer ihre Lieblinge mal frei rumlaufen lassen könnten. In anderen Städten (z.b. Korbach) ist das üblich, ohne das es da Probleme gibt.