Mo, 13:43 Uhr
04.05.2009
Neue gesetzliche Regelung gefordert
Der Kreisvorsitzende Kyffhäuserkreis des Volksinteressenbund Thüringen –VIBT- hat gegenüber kn eine verbindliche gesetzliche Neuregelung bei Abwasserbeiträgen gefordert. Dazu heißt es...
In der Regierungspressekonferenz am 28.04.2009 hat der Ministerpräsident (siehe Anlage) dafür plädiert, dass die im ThürKAG 2005 eingeführten Privilegierungen bei den Abwasserbeiträgen erhalten bleiben sollen.
Der Volksinteressenbund Thüringen –VIBT- fordert die Regierung auf, umgehend eine verbindliche gesetzliche Neuregelung auf den Weg zu bringen, die verhindert, dass evtl. Zweckverbände/Gemeinden die bereits gestundeten Abwasserbeiträge den Bürgern gegenüber sofort fällig stellen.
Dies würde ein erhebliche Rechtsunsicherheit und einen Bruch des Rechtsfriedens im Abgabenrecht in Thüringen bedeuten. Ein rasches Agieren der verantwortlichen Landesregierung ist zwingend erforderlich.
Erik May
Kreisvorsitzender VIBT
Regierungspressekonferenz 28.4.2009
Kabinett beschließt Liquiditätshilfeprogramm und will bürgerfreundliche Regelung bei Abwasser beibehalten
Das Thüringer Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung ein Liquiditätshilfeprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für Unternehmen beschlossen, die in Liquiditätsprobleme gekommen sind bzw. kommen werden. Mit dem Programm sollen Hilfen für Unternehmen ermöglicht und finanzielle Engpässe überbrückt werden. Das Liquiditätshilfeprogramm ist bei der Thüringer Ausbaubank angesiedelt und wird über Beteiligungen und Darlehen realisiert. Die Liquiditätshilfen sollen über das Land verbürgt werden, sagte Ministerpräsident Dieter Althaus. Die Modalitäten des Programms werden gemeinsam vom Thüringer Wirtschaftsministerium und der Thüringer Aufbaubank erarbeitet. In der Regierungspressekonferenz begrüßte Ministerpräsident Dieter Althaus, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof den eingeschlagenen Weg der Landesregierung beim Thema Wasserversorgung voll bestätigt hat. Die Abschaffung der Beitragspflicht war eine Entscheidung, die vom Verfassungsgericht in vollem Umfang gebilligt worden ist, sagte Althaus.
Allerdings sieht das Gericht im Abwasserbereich Nachbesserungsbedarf. Althaus bekräftigte, dass die prinzipiellen Privilegierungenerhalten bleiben müssen: Wir werden die Regelungen so weiter entwickeln, dass diese prinzipiellen Privilegierungen, die den Bürgerinnen und Bürgern dienen, bestehen bleiben. Althaus sieht den Auftrag der Landesregierung vor allem darin, dass die bürgerfreundliche Ausgestaltung der Abwasserbeiträge erhalten bleibt.
Autor: khhIn der Regierungspressekonferenz am 28.04.2009 hat der Ministerpräsident (siehe Anlage) dafür plädiert, dass die im ThürKAG 2005 eingeführten Privilegierungen bei den Abwasserbeiträgen erhalten bleiben sollen.
Der Volksinteressenbund Thüringen –VIBT- fordert die Regierung auf, umgehend eine verbindliche gesetzliche Neuregelung auf den Weg zu bringen, die verhindert, dass evtl. Zweckverbände/Gemeinden die bereits gestundeten Abwasserbeiträge den Bürgern gegenüber sofort fällig stellen.
Dies würde ein erhebliche Rechtsunsicherheit und einen Bruch des Rechtsfriedens im Abgabenrecht in Thüringen bedeuten. Ein rasches Agieren der verantwortlichen Landesregierung ist zwingend erforderlich.
Erik May
Kreisvorsitzender VIBT
Regierungspressekonferenz 28.4.2009
Kabinett beschließt Liquiditätshilfeprogramm und will bürgerfreundliche Regelung bei Abwasser beibehalten
Das Thüringer Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung ein Liquiditätshilfeprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für Unternehmen beschlossen, die in Liquiditätsprobleme gekommen sind bzw. kommen werden. Mit dem Programm sollen Hilfen für Unternehmen ermöglicht und finanzielle Engpässe überbrückt werden. Das Liquiditätshilfeprogramm ist bei der Thüringer Ausbaubank angesiedelt und wird über Beteiligungen und Darlehen realisiert. Die Liquiditätshilfen sollen über das Land verbürgt werden, sagte Ministerpräsident Dieter Althaus. Die Modalitäten des Programms werden gemeinsam vom Thüringer Wirtschaftsministerium und der Thüringer Aufbaubank erarbeitet. In der Regierungspressekonferenz begrüßte Ministerpräsident Dieter Althaus, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof den eingeschlagenen Weg der Landesregierung beim Thema Wasserversorgung voll bestätigt hat. Die Abschaffung der Beitragspflicht war eine Entscheidung, die vom Verfassungsgericht in vollem Umfang gebilligt worden ist, sagte Althaus.
Allerdings sieht das Gericht im Abwasserbereich Nachbesserungsbedarf. Althaus bekräftigte, dass die prinzipiellen Privilegierungenerhalten bleiben müssen: Wir werden die Regelungen so weiter entwickeln, dass diese prinzipiellen Privilegierungen, die den Bürgerinnen und Bürgern dienen, bestehen bleiben. Althaus sieht den Auftrag der Landesregierung vor allem darin, dass die bürgerfreundliche Ausgestaltung der Abwasserbeiträge erhalten bleibt.