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Di, 10:32 Uhr
19.05.2009

Bitte rechtzeitig melden

In Zeiten der Krise kommen die Tipps der Nordhäuser Arbeitsagentur schon häufiger in die nnz-Redaktion geflattert. Hier einer für den Fall, dem man niemanden wünscht, dass er eintreten mag...


Wer eine einwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nicht riskieren möchte, sollte sich als Arbeitnehmer, wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, frühzeitig melden. Darauf weist die Nordhäuser Arbeitsagentur ausdrücklich hin.

„Je eher die Kontaktaufnahme erfolgt, desto besser ist die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz“, so die Geschäftsführerin Operativ der Nordhäuser Arbeitsagentur Gabriela Helbing. „Nur wenn rechtzeitig mit den Vermittlungsbemühungen begonnen wird, kann Arbeitslosigkeit möglicherweise ganz vermieden werden.“

Unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist und von befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen gilt - spätestens drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt bei der Arbeitsagentur melden. Nur wenn der Betroffene erst später vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfährt (z.B. bei kürzeren Kündigungsfristen), muss er innerhalb der ersten drei Tage nach Kenntnis von der Kündigung, die Meldung vornehmen. Hierfür reicht zunächst eine telefonische Meldung aus - Tel: 01801 555 111.

Neu ist: Den persönlichen Gesprächstermin beim Vermittler, der während des Telefonates vereinbart wird, müssen Arbeitnehmer auch dann wahrnehmen, wenn sie noch im Beschäftigungsverhältnis stehen. Ansonsten ist auch hier mit einer Sperre der Leistungen ab Beginn der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Die Arbeitsagentur bietet aus diesem Grund für persönliche Meldungen Beschäftigter flexible Gesprächszeiten an.
Autor: nnz/kn

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