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Di, 15:45 Uhr
19.05.2009

Gespräch May mit Innenminister

Am 15.05.2009 um 13.00 Uhr fand auf Veranlassung des Volksinteressenbundes Thüringen -VIBT- zu Problemen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes -ThürKAG- ein Gesprächstermin mit dem Innenminister Manfred Scherer (CDU) unter Beisein des Abteilungsleiters 3 und des Referatsleiters Kommunalabgaben im Thüringer Innenministerium statt. Den Inhalt des Gespräches gibt der Kreisvorsitzende des VIBT, Erik May, wieder...

Folgende Forderungen wurden vom VIBT und den Vertretern der Bürgerallianz Thüringen (BA) als Dachverband der Bürgerinitiativen im Freistaat Thüringen an den Innenminister herangetragen.

1. Abschaffung der Zwangsbeiträge aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz

Die Erhebung von Zwangsbeiträgen bei Abwasser und Straßenbau nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz muss endlich beendet werden. Diese berücksichtigen insbesondere nicht das Verursacherprinzip und stellen damit eine einseitige Belastung lediglich der Grundstückseigentümer dar. Im Zuge der weiteren Harmonisierung der Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erscheint es bedenklich, diese Form der Finanzierung so beizubehalten, da dies den anderen EU-Ländern fremd ist.
Zur Finanzierung der allgemeinen Daseinsvorsorge (kommunale Infrastruktur) sollten ausschließlich Steuern und Gebühren oder privatrechtliche Entgelte eingesetzt werden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg den Weg der reinen Gebührenfinanzierung schon gegangen.

Die erheblichen finanziellen Lasten der Investitionen lediglich den Grundstückseigentümern aufzubürden, erscheint auch im Hinblick auf den Erhalt einer homogenen Struktur in den Gemeinden des Freistaats Thüringen kontraproduktiv.
Die erhebliche Fluktuation vor allem von Einwohnern des ländlichen Raumes hat als Ursache auch die nicht mehr in dieser Form für das Grundstück leistbaren Beiträge im Bereich Abwasser und Straßenbau. Der Erhalt der Homogenität der baulichen Struktur in den Städten und Dörfern Thüringens hängt auch davon ab, endlich eine sinnvolle und vor allem langfristig orientierte Abgabenverteilung im Thüringer Kommunalabgabengesetz zu schaffen.
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer dient dem Verbleib dieser Menschen in unserem Freistaat. Nur so ist ein weiterer Wegzug und die Abwanderung aus Thüringen zu stoppen.
Ein sogenannter besonderer Vorteil für das Grundstück, der Voraussetzung zur Erhebung von Beiträgen nach dem ThürKAG ist, kann im Wesentlichen nicht (mehr) ersehen werden. Eine angebliche "Werterhöhung" des Grundstücks erscheint angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten im Freistaat Thüringen wohl nicht haltbar. Die Praxis im Bereich der Preisbildung und Bewertung der Immobilien in weiten Teilen Thüringens spricht eine deutlich andere Sprache.
Es ist daher nicht nur sachgerecht und endlich geboten, die Beiträge aus dem Thüringer Kommunalgabengesetz zu streichen, sondern angesichts der prekären Lage dringend notwendig, sofern längerfristig an eine strukturelle Homogenität im Land gedacht wird.


2.Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes 32/05 vom 23.04.2009

Das Urteil des ThürVerfGH vom 23.04.2009 eröffnet die Möglichkeit der generellen Abschaffung der Abwasserbeiträge. Auf Seite 28 ff. des Urteils führt das Gericht für den Bereich Wasser aus, dass zwar durch das Verbot, Beiträge zu erheben, das Ermessen zwischen privatrechtlichen Entgelten, reiner Gebührenfinanzierung oder einer gemischten Finanzierung durch Beiträge und Gebühren zu wählen, zwar eingeschränkt worden ist, indem nunmehr nur noch die Möglichkeit zur Verfügung steht, privatrechtliche Entgelte oder gebühren zu erheben, besteht, die Aufgabe der Wasserversorgung, was ebenso für die Abwasserbeseitigung gilt, den Gemeinden weder entzogen noch derart erschwert wird, dass sie praktisch kaum noch durchführbar wäre (s.S.29 des Urteils).

Die Finanzierung des hierfür erforderlichen Aufwandes bleibt möglich, wird jedoch kostspieliger. Im Unterschied zu einer gemischten Finanzierung über Gebühren und Beiträge refinanziert sich ein Investitionsaufwand bei reiner Gebührenfinanzierung nur über einen längeren Zeitraum. Kann bei der Erhebung von Beiträgen relativ kurzfristig ein großer Teil der Investitionskosten zurückerlangt werden, so führt die Verteilung der gesamten Investitionskosten auf die Gebühren zu einer Verlängerung des Zeitraums, in dem Finanzmittel zurückfließen. Dies wiederum führt zur Notwendigkeit längerer und auch aufwendigerer Zwischenfinanzierung über Fremdkapital. Für den Bereich der Wasserversorgung sind daher ebenso im Ergebnis auch bei einer Abschaffung der Beiträge für die Abwasserentsorgung keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass eine reine Gebührenfinanzierung zu einer faktischen Unmöglichkeit der Refinanzierung führt.
Damit ist die Tür für eine generelle Abschaffung der Beiträge in der Abwasserentsorgung geöffnet.

3.Schaffung wirtschaftlicher Einheiten durch Fusionierung der Zweckverbände per Gesetz

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem bereits zitierten Urteil (s.S. 22 ff.) ausgeführt, dass Zweckverbände nicht in ihrem Recht auf Selbstverwaltung (Art. 91 Abs.1 und 2 ThürVerf) verletzt sein können (Art. 80 Abs.1 Nr.2 ThürVerf), da sie nach Thüringer Recht keine Gemeindeverbände im Sinne der Thüringer Verfassung (Art. 91 Abs.2 ThürVerf) sind. Zwar könnten die Gemeinden selbst als Gemeinden, wenn sie in Zweckverbänden organisiert sind, ihre Rechte dahingehend ausüben, es sollte jedoch ggf. auch im Rahmen einer Gesamtlösung des Problems eingehend erörtert werden, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber sieht, Einfluss auf Zusammenschlüsse zu wirtschaftlicheren Einheiten im Rahmen freiwilliger oder zwangsweiser Maßnahmen per Gesetz zu nehmen.

Nach dem 2 ½ - stündigen sehr konstruktiven und fruchtbringenden Gespräch konnten folgende Zusagen des Innenministers festgehalten werden:

1. Die bereits vor dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bei den Abwasserbeiträgen im Thüringer Kommunalabgabengesetz -ThürKAG 2005 - bestehenden Privilegierungstatbestände bleiben erhalten und werden auf schnellstem Wege wieder in das ThürKAG eingefügt. Die entsprechende Gesetzesinitiative für den Thüringer Landtag wird umgehend vorbereitet und auf den Weg gebracht.
Über weitergehende Maßnahmen, ggf. auch die gänzliche Abschaffung der Abwasserbeiträge wird auf Anregung des VIBT nachgedacht. Dazu werden in Zusammenarbeit mit dem VIBT und der Bürgerallianz Thüringen Modelle erarbeitet, die zu wirtschaftlich vertretbaren Lösungen führen sollen und rechtlich machbar sind.
Dies macht jedoch eine längere intensive Arbeit am ThürKAG erforderlich.
Dazu werden nach einer konkreten Zusage des Thüringer Innenministers regelmäßig Zusammenkünfte der Beteiligten -Innenministerium, Umweltministerium, VIBT, BA stattfinden.

2. Unbestritten wurde von allen Teilnehmern festgestellt, dass die Kosten für die Abwasserbeseitigung vor allem im ländlichen Raum bei den Zweckverbänden zu teuer ist und damit immense Beiträge und Gebühren zu Tage treten.
An dieser Problemlösung zur Schaffung vertretbarer Beiträge und Gebühren wird gearbeitet.
Insbesondere könnte die Fusionierung aller Zweckverbände im Freistaat zu vier großen Verbänden zu einer Entlastung der ländlichen Regionen führen.
Dazu sind jedoch vorab die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, insbesondere könnte das Spannungsfeld Daseinsvorsorge-kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung ein Schlüssel zur Lösung und Schaffung wirtschaftlicher Einheiten sein.

3. Im Bereich der Straßenausbaubeiträge soll in drei-vier Wochen das von der Thüringer Landesregierung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten vorliegen, nach dem dann entschieden werden soll, welche Möglichkeiten es gibt.
So könnten die Anteile der Gemeinden bei den Straßenausbaubeiträgen per Gesetz erhöht und die Erhebung der Beiträge in das Ermessen der Kommunen gestellt werden.
Nach Vorlage des Gutachtens werden wir weitergehende Lösungsmöglichkeiten erarbeiten und aufzeigen.

Mit Spannung freuen wir uns schon auf den nächsten Termin im Innenministerium, um die Problemlösungen voran zu treiben und ein zukunftsfähiges Thüringer Kommunalabgabengesetz zu schaffen und zu erhalten.

Ausdrücklich bedanken wir uns beim Thüringer Innenminister Herrn Manfred Scherer für das überaus sachliche und fachlich fundierte Gespräch und für seine Bereitschaft, mit uns eine Lösung für die aufgeworfenen Problemstellungen zu finden.

Erik May
Autor: khh

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