Mo, 11:00 Uhr
25.05.2009
Richter Kropp: Diebstahl der besonderen Art
Es kommt immer wieder vor, dass in Wohnhäuser und Geschäftsräume eingebrochen und eingestiegen wird. Oft ist der Schaden, der durch den Aufbruch entsteht, höher als das eigentliche Diebesgut. Hinzu kommt der Schrecken für die Eigentümer und nicht selten viel Arbeit: Versicherungen müssen kontaktiert, Gegenstände neu angeschafft werden und vieles mehr. Einen Einbruchsdiebstahl der ganz besonderen Art hatte jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu verhandeln...
Angeklagt waren drei junge Männer im Alter von 17 bis 20 Jahren. Diese hatten Arbeit in einer Ausbildungsstätte beim Sondershäuser Bildungswerk in der Kreisstadt gefunden. Dankbarkeit gegenüber dem Lehrherrn war ihnen jedoch ein Fremdwort. Gemeinsam entschlossen sie sich vielmehr diesen zu bestehlen. So ließ am 25.06.2008 einer der Angeklagten ein Fenster im Arbeitsraum offen, durch das dann in der Nacht alle drei einsteigen konnten. Werkzeug im geringen Wert wurde gefunden, der Einbruchsschaden war mit 1500 € dagegen erheblich höher als das Diebesgut. Das Ganze kam schnell ans Licht, den Dreien wurde im Laufe der Ermittlungen seitens des Arbeitgebers sofort gekündigt.
Jetzt hatten sie sich wegen Einbruchsdiebstahls vor dem Amtsgericht Sondershausen zu verantworten. Jugendrichter Christian Kropp zeigte mit den Angeklagten kein Mitleid – trotz ihres Geständnisses. Wer in wirtschaftlich schlechten Zeiten seinen Lehrherrn bestiehlt, der verdient wenig Nachsicht begründete Kropp sein hartes Urteil. Zwei der Angeklagten haben noch Jugendstrafen, ausgesetzt zur Bewährung erhalten, der dritte, der vorbestraft war, muss für zehn Monate in Jugendhaft. Hier war zuviel aufgelaufen.
Letztlich konnten alle drei wenige Punkte vor Gericht sammeln. Das Geständnis war wenig wert, waren sie doch auf frischer Tat gestellt worden. Die Vorstrafen der drei fielen dagegen erheblich ins Gewicht. Nicht umsonst sieht der Gesetzgeber im Erwachsenenstrafrecht für solche Taten nur Freiheitsstrafen vor. Dies muss im Regelfall auch für junge Leute gelten, die vorbestraft sind, so Kropp. Mit einigen Arbeitsstunden sei das Ganze hingegen nicht abgetan. Das Verfahren ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz/knAngeklagt waren drei junge Männer im Alter von 17 bis 20 Jahren. Diese hatten Arbeit in einer Ausbildungsstätte beim Sondershäuser Bildungswerk in der Kreisstadt gefunden. Dankbarkeit gegenüber dem Lehrherrn war ihnen jedoch ein Fremdwort. Gemeinsam entschlossen sie sich vielmehr diesen zu bestehlen. So ließ am 25.06.2008 einer der Angeklagten ein Fenster im Arbeitsraum offen, durch das dann in der Nacht alle drei einsteigen konnten. Werkzeug im geringen Wert wurde gefunden, der Einbruchsschaden war mit 1500 € dagegen erheblich höher als das Diebesgut. Das Ganze kam schnell ans Licht, den Dreien wurde im Laufe der Ermittlungen seitens des Arbeitgebers sofort gekündigt.
Jetzt hatten sie sich wegen Einbruchsdiebstahls vor dem Amtsgericht Sondershausen zu verantworten. Jugendrichter Christian Kropp zeigte mit den Angeklagten kein Mitleid – trotz ihres Geständnisses. Wer in wirtschaftlich schlechten Zeiten seinen Lehrherrn bestiehlt, der verdient wenig Nachsicht begründete Kropp sein hartes Urteil. Zwei der Angeklagten haben noch Jugendstrafen, ausgesetzt zur Bewährung erhalten, der dritte, der vorbestraft war, muss für zehn Monate in Jugendhaft. Hier war zuviel aufgelaufen.
Letztlich konnten alle drei wenige Punkte vor Gericht sammeln. Das Geständnis war wenig wert, waren sie doch auf frischer Tat gestellt worden. Die Vorstrafen der drei fielen dagegen erheblich ins Gewicht. Nicht umsonst sieht der Gesetzgeber im Erwachsenenstrafrecht für solche Taten nur Freiheitsstrafen vor. Dies muss im Regelfall auch für junge Leute gelten, die vorbestraft sind, so Kropp. Mit einigen Arbeitsstunden sei das Ganze hingegen nicht abgetan. Das Verfahren ist rechtskräftig geworden.