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Di, 13:54 Uhr
26.05.2009

kn-Forum: Jeder macht was er will!!!!

Mit dem Thema Straßenausbaubeiträge in Oberheldrungen befasst sich dieser Beitrag von Doris Weber, der nicht nur dort interessieren könnte...

Zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung in Oberheldrungen konnte man wieder merken, dass immer nur andere (Fachbehörden, Land) an Allen Schuld sind, als ich die Bürgermeisterin Karin Klimek CDU darauf ansprach, warum die Gemeinde Oberheldrungen überhaupt Straßenausbaubeiträge erhoben hat, wenn genau gewusst wurde, dass laut ihrer ersten Straßenausbaubeitragssatzung 1993, die von der Kommunalaufsicht genehmigt und in der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht wurde, folgender Wortlaut zu Grunde gelegt wurde:

„§2 Ist ein Grundstück unvermessen, wird der Flächeninhalt geschätzt. Eine endgültige Abrechnung des Erschließungsbeitrages wird nach Vorlage der Vermessungsunterlagen vorgenommen.“
Viele Bürger, deren Straßen 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 gebaut wurden, fragten sich, warum diese gültige Satzung nicht zur Berechnung ihrer Straßenausbaubeiträge zu Grunde gelegt wurde, wohl genau wegen dieses Passus „unvermessener Hofräume“?

Für mich ist das nicht nachzuvollziehen, dass trotz alledem 2007 dafür Gerichte in Anspruch genommen werden mussten, um sich das noch mal bestätigen zu lassen, was 1993 in der Gemeinde Oberheldrungen, 1997 in einer anderen Gemeinde im VG Gebiet, demzufolge der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ und ebenfalls der Kommunalaufsicht bekannt war. Nur wieder Verschwendung unserer Steuergelder?

Man sprach sich zwar aus, dass man damals dachte, richtig gehandelt zu haben und noch keiner so den Durchblick gehabt haben will, aber jetzt schreiben wir das Jahr 2009. 19 Jahre später und es muss ganz einfach festgestellt werden, dass die Fehler in Ämtern und Behörden einfach nicht nachlassen, denn jeder Grundstückseigentümer der Hauterodaer Straße hatte einen Vorausleistungsbescheid zum Straßenausbau erhalten, für den sogar ein Beschluss gefasst wurde, Vordere Schachtstraße/Hauterodaer Straße (Haupterschließungsstraße).

Trotzdem wurden wir als Anliegerstraße berechnet. Nachdem mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer damals in Widerspruch gegangen waren, konnte oder wollte die Kommunalaufsicht Frau Böhning nicht nur mir den Widerspruch nicht abhelfen. Das Kuriose daran war aber, dass Frau Böhning 2005 anderen, die den gleichen Beitragsbescheid erhielten, folgende Antwort schriftlich gab: „… die Fördermittel sind aus unterschiedlichen Fördermitteln (FÖM) geflossen, … . Die Berechnung lässt sich somit nicht aufrecht erhalten. … Außerdem ist es unzulässig, eine zweckgerichtete Förderung auf Ausbaubeiträge von Beitragspflichtigen zu verteilen, die von dem speziellen Förderprogramm nicht erfasst wurden. …Da eine fehlerhafte Berechnung sich auch auf die Endabrechnung auswirken wird, ist bereits jetzt der Vorausleistungsbescheid aufzuheben … .„
Obwohl es hier nicht um das Problem „unvermessener Hofräume“ ging, erhielten wenigstens 8 Widerspruchsführer, die auch diesen oben genannten Vorausleistungsbescheid erhalten hatten, 2005 das Geld vom Straßenausbau von der Gemeinde Oberheldrungen bis heute nicht zurück, im Gegenteil …. .

In der gestrigen Sitzung merkte ich schon, dass manche Gemeinderäte nicht begriffen haben, was ich eigentlich zum Ausdruck bringen wollte. Man kann sich nicht hinstellen und sagen, ja nach der Wende … und heute ist es immer noch nicht anders. Für was brauchen wir denn da eine Verwaltung und eine Kommunalaufsicht? Und warum eine Gemeinde in eine Niederschrift nur das schreiben will, was sie will, (außer die Beschlussfassungen) ist für mich jetzt auch verständlich.
Doris Weber
GR VIBT
Autor: khh

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