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Di, 08:46 Uhr
02.06.2009

Richter Kropp: Ein Bier ist immer ein Bier zuviel!

Was geht im Straßenverkehr? Ein Bier, zwei? Oder darf es noch ein kleiner Schnaps sein? Die DDR kannte bekanntlich rigoros die 0,0 Promille-Grenze. „Und das war gut so!“, so der Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp. Kropp konnte in seinem neuesten Urteil hierzu auf einen ganz typischen Fall verweisen...


Am 10.10.2008 war Marco B. (20, Name geändert) mit seinem Seat auf der Landstraße 1218 in der Gemarkung Donndorf unterwegs. Gegen 21.15 Uhr bemerkte er infolge überhöhter Geschwindigkeit einen vor ihm fahrenden PKW zu spät. Es kam zur Kollision, wobei zum Glück nur leichter Sachschaden entstand. Der Fahrer des vorausfahrenden PKW erlitt hingegen ein leichtes Schleudertrauma. Marco B. hatte unmittelbar vor der Fahrt ein Bier zu sich genommen. Seine Blutalkoholkonzentration betrug zum Tatzeitpunkt 0,33 Promille.

Dies genügte der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, um in diesem Fall Anklage zu erheben. Vor Gericht zeigte sich B. geständig und wurde nach Jugendrecht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Seine fehlenden Vorstrafen und der geringe Schaden waren für die geringere Sanktion ausschlaggebend. Seine Fahrerlaubnis ist Marco B. jedoch erst einmal los, und zwar für drei Monate. Hierbei hatte das Gericht die bislang verstrichene Zeit des vorläufigen Entzugs mitberücksichtigt.

„Ein typischer Fall“, so Kropp, der auf zahlreiche andere Fälle aus dem Kyffhäuserkreis verweisen konnte. Oftmals verschätzten sich die Autofahrer, indem sie meinten, die Zunahme einer angeblich geringen Menge Alkohols oder die Zufuhr besonders fetten Essens würde vor Strafe schützen. Doch niemand hat genügende medizinische Kenntnisse, dass er seinen Promillewert genau ermitteln kann. Deshalb sollte jeder Autofahrer gänzlich auf Alkohol verzichten, wenn er fahren muss.

Glück für Marco B., sein Arbeitsplatz ist nur sechs Kilometer von seinem Wohnort entfernt. Andere, die weiter fahren müssen, wären jetzt schon arbeitslos!
Autor: nnz/kn

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