Do, 08:41 Uhr
04.06.2009
Richter Kropp: Grünfutter
Da staunte der Schäfer Waldemar B. (53, Namen geändert) nicht schlecht, als er am im Oktober vergangenen Jahres im Helbetal, in der Gemarkung Helbedündorf seine Schäfchen zu den ihnen zugewiesenen Wiesen führen wollte. Hatte doch das Agrarunternehmen ihm das Weiden der Lämmer regulär erlaubt und nun das...
Die Wiese war bereits abgegrast, und das über mehrere Tage professionell und maschinell. Die scharfen Augen des Schäfers erkannten sogleich den Schuldigen, Maik M. (50), der sich mit seinem Futterwagen noch in der Nähe befand. Eine Fläche von ca. 0, 8 ha hatte M. mit seinem Wagen mehrmals beglückt und durch das Abernten der Fläche einen Schaden von etwa 300 Euro verursacht.
Diebstahl nennt dies der Strafjurist, worauf Geld- oder Freiheitsstrafe steht. Nur ist ein solcher Diebstahl relativ selten, meistens sind es doch die Dinge von gewissem Wert, vor allem aus der Technikbranche, die den Dieb locken.
Im ländlichen Kyffhäuserkreis ist der Diebstahl von Naturprodukten jedoch nicht ganz so selten. So haben wir erst kürzlich über Fischwilderei in Sondershausen berichtet. Auch Rüben und Runkeln sind in diesem Kreis schon einmal direkt vom Felde gestohlen worden. Aktuell ist ein Fall, in dem Brennholz einem Nachbarn abhandengekommen ist.
Peinlich ist es, wenn man dann auf frischer Tat erwischt wird und nur dümmliche Ausreden weiß, wie M. im vorliegenden Fall. Er habe doch noch Kontakt mit dem Leiter des Agrarunternehmens aufnehmen wollen, was natürlich nicht geschehen war und auch später nie geschehen wäre.
Wegen Diebstahls in 4 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nun beim Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro beantragt, welcher auch erlassen wurde. Da Maik M. hiergegen keinen Einspruch erhoben hat, ist das Verfahren jetzt rechtskräftig geworden. Im Ergebnis haben sich also die Erntefahrten des M. nicht gelohnt. Die ausgeurteilte Strafe ist doppelt so hoch wie der angenommene Wert des Heus.
Autor: nnz/knDie Wiese war bereits abgegrast, und das über mehrere Tage professionell und maschinell. Die scharfen Augen des Schäfers erkannten sogleich den Schuldigen, Maik M. (50), der sich mit seinem Futterwagen noch in der Nähe befand. Eine Fläche von ca. 0, 8 ha hatte M. mit seinem Wagen mehrmals beglückt und durch das Abernten der Fläche einen Schaden von etwa 300 Euro verursacht.
Diebstahl nennt dies der Strafjurist, worauf Geld- oder Freiheitsstrafe steht. Nur ist ein solcher Diebstahl relativ selten, meistens sind es doch die Dinge von gewissem Wert, vor allem aus der Technikbranche, die den Dieb locken.
Im ländlichen Kyffhäuserkreis ist der Diebstahl von Naturprodukten jedoch nicht ganz so selten. So haben wir erst kürzlich über Fischwilderei in Sondershausen berichtet. Auch Rüben und Runkeln sind in diesem Kreis schon einmal direkt vom Felde gestohlen worden. Aktuell ist ein Fall, in dem Brennholz einem Nachbarn abhandengekommen ist.
Peinlich ist es, wenn man dann auf frischer Tat erwischt wird und nur dümmliche Ausreden weiß, wie M. im vorliegenden Fall. Er habe doch noch Kontakt mit dem Leiter des Agrarunternehmens aufnehmen wollen, was natürlich nicht geschehen war und auch später nie geschehen wäre.
Wegen Diebstahls in 4 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nun beim Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro beantragt, welcher auch erlassen wurde. Da Maik M. hiergegen keinen Einspruch erhoben hat, ist das Verfahren jetzt rechtskräftig geworden. Im Ergebnis haben sich also die Erntefahrten des M. nicht gelohnt. Die ausgeurteilte Strafe ist doppelt so hoch wie der angenommene Wert des Heus.