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Mo, 09:57 Uhr
22.06.2009

Richter Kropp: Der Zaun

Der Zaun der Familie A. in Ebeleben ist in der Kleinstadt im Kyffhäuserkreis recht bekannt. Wackelig ist die wenige Meter lange hölzerne Abgrenzung, die zwischen Büschen steht. Jtezt musste sich sogar Amtsrichter Christian Kropp damit beschäftigen...


Die Familie hat zusätzlich ein Seil zusätzlich zur Sicherung des Zaunes gespannt. Das hilft aber auch nur wenig. Wenn Leute sich daran festhalten oder Hunde hochspringen, pflegt der Zaun sich leicht zu neigen. Fast so wie der Turm zu Pisa, jedoch kann man den Zaun zu Ebeleben im Gegensatz zum berühmten Renaissance-Bau per Hand wieder aufrichten. Das hat sich auch bei der Jugend des Ortes herumgesprochen, die sich deshalb gerne aus Spaß an der Freude an den Zaun lehnt.

So staunte Frau A. in den Morgenstunden des 19. April des vergangenen Jahres nicht schlecht, als sie zwei junge Männer auf dem Zaun liegen sah, der diesmal unter dem Körpergewicht gänzlich umbrach. Sie rief die Polizei, die später sogar Schäden an der Verankerung feststellen konnte.

Der Angeklagte Bertram B. (18, Name geändert) aus Ebeleben bestritt die ihm von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zur Last gelegte Sachbeschädigung. Er sei mit der Autotür am Zaun hängen geblieben – so seine Einlassung - und habe dann diesen umgebogen, um wieder freizukommen. Schäden habe es nicht gegeben. Schon seine Mitfahrer konnten das so nicht bestätigen. B. sei so alkoholisiert gewesen, dass er in den Wackelzaun regelrecht gefallen sei. Frau A. konnte gar von gezielten Tritten gegen ihre geliebte Abgrenzung berichten, Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser hatten den Schaden aufgenommen.

Da half vor Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht alles Leugnen nicht, der Richter verurteilte den nicht vorbestraften jungen Mann zu 50 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Jugendrecht. Zeitweise hatte Kropp den Mann mit seinem Anwalt sogar vor die Tür geschickt, weil dieser permanent das Gericht unterbrach und Äußerungen des Richters frech kommentierte.

Das rechtskräftige Urteil ist ein vorläufiger Endpunkt um den Streit um den Ebelebener Zaun. Familie A. wird zu raten sein, den Zaun künftig richtig zu befestigen, auch im eigenen Interesse. Eine der Zeugen hatte nämlich berichtet, dass dieser sogar bei leichtem Wind ständig umfalle.
Autor: nnz/kn

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