Mo, 14:08 Uhr
22.06.2009
Entlastung durch das "Ist"
Ein einfaches Wort mit drei Buchstaben kann auf Aufatmen in der deutschen und damit auch in der Thüringer wirtschaft sorgen. Es ist das Wörtchen "ist"...
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bürgerentlastungsgesetz auch eine Verlängerung der Ist-Besteuerung bei der Erhebung der Umsatzsteuer beschlossen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt begrüßt die Einigung als einen wichtigen Schritt zur weiteren Entlastung des Thüringer Mittelstands in der Krise.
Durch die Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer erst bei Rechnungszahlung und nicht schon bei ihrer Stellung fällig. Diese Regelung verhilft kleinen und mittleren Unternehmen zu mehr Liquidität, macht IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser die Entlastungswirkung deutlich. Denn generell gelte die so genannte Soll-Besteuerung. Firmenchefs seien demnach verpflichtet, die Umsatzsteuer nach den vereinbarten Entgelten an das Finanzamt abzuführen, ohne dass sie eventuell das Geld von ihren Kunden bereits erhalten haben.
Dies könne zu Liquiditätsengpässen führen, da der Kunde erst nach Rechnungsstellung und dann teilweise später oder gar nicht zahle.Befristet bis zum Jahresende ist schon bisher die Möglichkeit der Ist-Besteuerung in den ostdeutschen Bundesländern für Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro (West: 250.000 Euro) eröffnet. Sie wird nun bis zum 31. Dezember 2011 verlängert und die Umsatzgrenze bundeseinheitlich auf 500.000 Euro festgelegt.
Auch die Thüringer CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes: Mit der deutschlandweiten Erhöhung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro gleichen wir zum einen die Verhältnisse in Deutschland an und unterstützen gleichzeitig kleinere Unternehmen bei der Betriebsführung. Es freut mich sehr, dass meine Fraktionskollegen so entschlossen dafür gekämpft und damit auch eine Verschlechterung der Lage von Unternehmen in Ostdeutschland ab 1. Januar 2010 abgewendet haben.
Autor: nnz/knDer Deutsche Bundestag hat mit dem Bürgerentlastungsgesetz auch eine Verlängerung der Ist-Besteuerung bei der Erhebung der Umsatzsteuer beschlossen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt begrüßt die Einigung als einen wichtigen Schritt zur weiteren Entlastung des Thüringer Mittelstands in der Krise.
Durch die Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer erst bei Rechnungszahlung und nicht schon bei ihrer Stellung fällig. Diese Regelung verhilft kleinen und mittleren Unternehmen zu mehr Liquidität, macht IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser die Entlastungswirkung deutlich. Denn generell gelte die so genannte Soll-Besteuerung. Firmenchefs seien demnach verpflichtet, die Umsatzsteuer nach den vereinbarten Entgelten an das Finanzamt abzuführen, ohne dass sie eventuell das Geld von ihren Kunden bereits erhalten haben.
Dies könne zu Liquiditätsengpässen führen, da der Kunde erst nach Rechnungsstellung und dann teilweise später oder gar nicht zahle.Befristet bis zum Jahresende ist schon bisher die Möglichkeit der Ist-Besteuerung in den ostdeutschen Bundesländern für Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro (West: 250.000 Euro) eröffnet. Sie wird nun bis zum 31. Dezember 2011 verlängert und die Umsatzgrenze bundeseinheitlich auf 500.000 Euro festgelegt.
Auch die Thüringer CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes: Mit der deutschlandweiten Erhöhung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro gleichen wir zum einen die Verhältnisse in Deutschland an und unterstützen gleichzeitig kleinere Unternehmen bei der Betriebsführung. Es freut mich sehr, dass meine Fraktionskollegen so entschlossen dafür gekämpft und damit auch eine Verschlechterung der Lage von Unternehmen in Ostdeutschland ab 1. Januar 2010 abgewendet haben.
