Mi, 09:32 Uhr
22.07.2009
Richter Kropp: Kurioses
In diesem schwülen Sommer sind manche Berufe gefragt, wie etwa der eines Bademeisters. Andere, Bauarbeiter beispielsweise, haben bei diesen Temperaturen ganz andere Probleme. Zu den im Sommer nicht gerade privilegierten Berufen gehört der eines Richters oder eines Rechtsanwaltes...
Die dicken Roben der Juristen führen nicht selten zu einem Hitzestau und treiben neben harter Aktenarbeit den Beteiligten die Schweißperlen zusätzlich auf die Stirn. Da heißt es nicht selten Marscherleichterung seitens des Vorsitzenden und man verzichtet gerne auf die Berufskleidung. Es muss nur erkennbar sein, dass man als Richter oder Rechtsanwalt tätig ist, so Familienrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. Richter und Rechtsanwälte sieht man dann eher in Hemd und langer Hose.
Für die Parteien eines Verfahrens gilt keine Kleiderordnung, der Würde des Gerichtes sollte sie jedoch angemessen sein. So erschien vor dem Sondershäuser Amtsgericht vor Jahren auch einmal ein Mann in einer Badehose oder eine Frau in einem Bikinioberteil und wurde prompt vom Richter nach Hause geschickt, um sich anständig anzuziehen.
Mit einer besonderen Kleiderwahl hatte es in diesen Tagen das Amtsgericht Sondershausen zu tun. Im Mai und Juli hatte es in zwei Terminen in einem familienrechtlichen Sorgeverfahren zu verhandeln. Der Vater erschien im ersten Termin in Schlabbershorts und weit ausgeschnittenem Achselshirt, unter dem zahlreiche Tattoos hervorlugten. Wir sind hier nicht in der Kneipe mit diesen harschen Worten wies ihn Amtsrichter Christian Kropp zurecht. Der Richter verlangte kein übertriebenes Modebewusstsein, jedoch einigermaßen anständige Kleidung.
Diesen Rüffel des Richters nahm sich der Vater sehr zu Herzen und erschien im Juli zum zweiten Termin im wollenen schwarzen Anzug – und dies bei 30 Grad. Nun verhandelte das Gericht ohne Robe, und Richter und Rechtsanwalt waren jetzt legerer gekleidet als der Kindesvater. Amtsrichter Kropp bedankte sich bei diesem für seine angemessene Kleidung, bat ihn aber, wenigstens das Jackett auszuziehen und die Krawatte zu lockern. Dies wollte nun der Kindesvater nicht. Jetzt habe ich mich fein gemacht und lasse meine Sachen auch an! äußerte er sich nicht unfreundlich zum Richter.
Man sieht hieran, dass der Sommer durchaus die Kleiderordnung vor Gericht durcheinander bringen kann. Immerhin hat das Wort eines Amtsrichters im Kyffhäuserkreis auch noch einen gewissen Stellenwert.
Autor: nnz/knDie dicken Roben der Juristen führen nicht selten zu einem Hitzestau und treiben neben harter Aktenarbeit den Beteiligten die Schweißperlen zusätzlich auf die Stirn. Da heißt es nicht selten Marscherleichterung seitens des Vorsitzenden und man verzichtet gerne auf die Berufskleidung. Es muss nur erkennbar sein, dass man als Richter oder Rechtsanwalt tätig ist, so Familienrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. Richter und Rechtsanwälte sieht man dann eher in Hemd und langer Hose.
Für die Parteien eines Verfahrens gilt keine Kleiderordnung, der Würde des Gerichtes sollte sie jedoch angemessen sein. So erschien vor dem Sondershäuser Amtsgericht vor Jahren auch einmal ein Mann in einer Badehose oder eine Frau in einem Bikinioberteil und wurde prompt vom Richter nach Hause geschickt, um sich anständig anzuziehen.
Mit einer besonderen Kleiderwahl hatte es in diesen Tagen das Amtsgericht Sondershausen zu tun. Im Mai und Juli hatte es in zwei Terminen in einem familienrechtlichen Sorgeverfahren zu verhandeln. Der Vater erschien im ersten Termin in Schlabbershorts und weit ausgeschnittenem Achselshirt, unter dem zahlreiche Tattoos hervorlugten. Wir sind hier nicht in der Kneipe mit diesen harschen Worten wies ihn Amtsrichter Christian Kropp zurecht. Der Richter verlangte kein übertriebenes Modebewusstsein, jedoch einigermaßen anständige Kleidung.
Diesen Rüffel des Richters nahm sich der Vater sehr zu Herzen und erschien im Juli zum zweiten Termin im wollenen schwarzen Anzug – und dies bei 30 Grad. Nun verhandelte das Gericht ohne Robe, und Richter und Rechtsanwalt waren jetzt legerer gekleidet als der Kindesvater. Amtsrichter Kropp bedankte sich bei diesem für seine angemessene Kleidung, bat ihn aber, wenigstens das Jackett auszuziehen und die Krawatte zu lockern. Dies wollte nun der Kindesvater nicht. Jetzt habe ich mich fein gemacht und lasse meine Sachen auch an! äußerte er sich nicht unfreundlich zum Richter.
Man sieht hieran, dass der Sommer durchaus die Kleiderordnung vor Gericht durcheinander bringen kann. Immerhin hat das Wort eines Amtsrichters im Kyffhäuserkreis auch noch einen gewissen Stellenwert.