Fr, 10:24 Uhr
21.08.2009
Auswertung Einschulungsuntersuchungen
Durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis wurde ein Auswertung der Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2009/2010 vorgenommen. Die Tendenzen sind erschreckend, was aber nicht den Kindern angelastet werden kann. Hier sind nach Ansicht von kn die Eltern stärker gefragt. Den Bericht des Landratsamtes gibt es hier...
Die Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung, die von der Kinder- und Jugendärztin und ihren Mitarbeitern im Gesundheitsamt vorgenommen wird und für die 643 Kinder des gesamten Landkreises in den letzten Wochen stattfand. Besorgniserregend ist die zunehmende Anzahl von Sprachentwicklungsstörungen und mangelnden motorischen Fähigkeiten.
Untersucht wurden alle Kinder des Kyffhäuserkreises, die am 1. August 2009 sechs Jahre alt sind und grundsätzlich diejenigen Kinder, die 2008 von der Schulpflicht aus verschiedenen Gründen zurückgestellt worden waren. Außerdem war eine kleine Anzahl von Kindern zur Prüfung ihrer "Schulfähigkeit" vorgestellt worden, die eigentlich erst 2010 schulpflichtig werden.
In Sondershausen wurden 368 und in Artern 275 Kinder zur Beurteilung ihres Entwicklungsstandes untersucht. Diese Untersuchungen sind standardisiert und beinhalten das Messen der Körperlänge, des Körpergewichtes, des Taillenumfanges und des Blutdruckes. Außerdem werden spielerisch Sehschärfe, Hörvermögen und die Vorschulkenntnisse getestet.
Die Kinder werden auch auf ihre körperliche Schulfähigkeit hin genau untersucht. Dadurch werden evtl. bestehende Haltungsschwächen erkannt und den Eltern präventive Maßnahmen angeraten. Außerdem werden die koordinativen Fähigkeiten beurteilt.
Wichtig ist nach Aussage der Amtsärztin, Sabine Hausweiler, auch das Erfassen von visuellen und akustischen Wahrnehmungsstörungen sowie von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen. So sollen die Kinder im Test u.a. "kaputte Drachen" reparieren und "Zauberworte" nachsprechen.
Bei einigen Vorschulkindern besteht eine gewisse Sprechangst bzw. auch Sprechfaulheit. Nicht alle der untersuchten Kinder waren in der Lage, sich grammatikalisch richtig auszudrücken und in ganzen Sätzen zu antworten oder kurze Geschichten zu erzählen. Die besorgniserregende Tendenz der zunehmenden Anzahl von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen muss - wie auch in anderen Thüringer Regionen - bestätigt werden. Ähnlich sieht die Situation der Entwicklung motorischer Fähigkeiten beim Balancieren und Hüpfen aus.
Besonderes Augenmerk gilt der Einschätzung der emotionalen und psychosozialen Entwicklung. Viele Kinder waren bereits in fachspezifischer Diagnostik und Therapie wegen ADHS oder ADS (Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitäts-Syndrom). Die Eltern erhielten Ratschläge zum Üben bzw. Überweisungen zu fachärztlichen Kontrolluntersuchungen sowie Angebote zur Ernährungs-, Sport- oder Erziehungsberatung.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass bei den Einschulungsuntersuchungen verschiedene Auffälligkeiten registriert wurden:
Es gibt eine zunehmende Anzahl von Kindern:
Nach Angaben des Staatlichen Schulamtes Artern gibt es insgesamt 48 Rückstellungen vom Beginn der Vollschulzeitpflicht nach § 18 des Thüringer Schulgesetzes. Davon wurden maximal 10 Kinder (=6,43%) aus rein medizinischer Indikation oder auf schulärztliche Empfehlung wegen Entwicklungsstörungen zurückgestellt, weil nicht zu erwarten war, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können wird ( § 18, Abs. 3 ThürSchulG).
Autor: khhDie Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung, die von der Kinder- und Jugendärztin und ihren Mitarbeitern im Gesundheitsamt vorgenommen wird und für die 643 Kinder des gesamten Landkreises in den letzten Wochen stattfand. Besorgniserregend ist die zunehmende Anzahl von Sprachentwicklungsstörungen und mangelnden motorischen Fähigkeiten.
Untersucht wurden alle Kinder des Kyffhäuserkreises, die am 1. August 2009 sechs Jahre alt sind und grundsätzlich diejenigen Kinder, die 2008 von der Schulpflicht aus verschiedenen Gründen zurückgestellt worden waren. Außerdem war eine kleine Anzahl von Kindern zur Prüfung ihrer "Schulfähigkeit" vorgestellt worden, die eigentlich erst 2010 schulpflichtig werden.
In Sondershausen wurden 368 und in Artern 275 Kinder zur Beurteilung ihres Entwicklungsstandes untersucht. Diese Untersuchungen sind standardisiert und beinhalten das Messen der Körperlänge, des Körpergewichtes, des Taillenumfanges und des Blutdruckes. Außerdem werden spielerisch Sehschärfe, Hörvermögen und die Vorschulkenntnisse getestet.
Die Kinder werden auch auf ihre körperliche Schulfähigkeit hin genau untersucht. Dadurch werden evtl. bestehende Haltungsschwächen erkannt und den Eltern präventive Maßnahmen angeraten. Außerdem werden die koordinativen Fähigkeiten beurteilt.
Wichtig ist nach Aussage der Amtsärztin, Sabine Hausweiler, auch das Erfassen von visuellen und akustischen Wahrnehmungsstörungen sowie von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen. So sollen die Kinder im Test u.a. "kaputte Drachen" reparieren und "Zauberworte" nachsprechen.
Bei einigen Vorschulkindern besteht eine gewisse Sprechangst bzw. auch Sprechfaulheit. Nicht alle der untersuchten Kinder waren in der Lage, sich grammatikalisch richtig auszudrücken und in ganzen Sätzen zu antworten oder kurze Geschichten zu erzählen. Die besorgniserregende Tendenz der zunehmenden Anzahl von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen muss - wie auch in anderen Thüringer Regionen - bestätigt werden. Ähnlich sieht die Situation der Entwicklung motorischer Fähigkeiten beim Balancieren und Hüpfen aus.
Besonderes Augenmerk gilt der Einschätzung der emotionalen und psychosozialen Entwicklung. Viele Kinder waren bereits in fachspezifischer Diagnostik und Therapie wegen ADHS oder ADS (Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitäts-Syndrom). Die Eltern erhielten Ratschläge zum Üben bzw. Überweisungen zu fachärztlichen Kontrolluntersuchungen sowie Angebote zur Ernährungs-, Sport- oder Erziehungsberatung.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass bei den Einschulungsuntersuchungen verschiedene Auffälligkeiten registriert wurden:
Es gibt eine zunehmende Anzahl von Kindern:
- mit psychosozialen Entwicklungsstörungen
- mit emotional-psychosozialen Verhaltensauffälligkeiten
- mit Übergewicht und bereits Adipositas durch Über- und Fehlernährung und mangelnde körperliche Aktivitäten
- mit mangelnder oder fehlender häuslicher Förderung.
Nach Angaben des Staatlichen Schulamtes Artern gibt es insgesamt 48 Rückstellungen vom Beginn der Vollschulzeitpflicht nach § 18 des Thüringer Schulgesetzes. Davon wurden maximal 10 Kinder (=6,43%) aus rein medizinischer Indikation oder auf schulärztliche Empfehlung wegen Entwicklungsstörungen zurückgestellt, weil nicht zu erwarten war, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können wird ( § 18, Abs. 3 ThürSchulG).