Do, 07:02 Uhr
24.09.2009
Straßenreinigung, Unkraut und Laub
Der Herbst kündigt sich an. Die Sonne und der Regen hinterlassen ihre Spuren und Laub fällt. Damit kommt auf die Hausbesitzer Arbeit zu. Die Stadtverwaltung Sondershausen, und nicht nur diese, möchten jetzt mal wieder auf die Probleme aufmerksam machen, was alles zu tun ist...
So kommt aus allen Ritzen das unbeliebte Unkraut hervor. Auch die Bäume lassen schon ihr Laub fallen. Dies kann zu gefährlichen "Rutschpartien" führen. Kontrollen der öffentlichen Straßen und Wege zeigen, dass einmal mehr an die Straßenreinigungssatzung erinnert werden muss.
Danach sind Gehweg und Straßen einmal wöchentlich zu säubern und von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstigem Unrat zu befreien. Ebenfalls von Unrat und groben Verschmutzungen zu befreien sind Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u. ä. Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bis hin zur Ersatzvornahme zu rechnen ist. Wer selbst nicht in der Lage ist, diesen Pflichten nachzukommen, sollte damit einen "Dritten" beauftragen.
Autor: khhSo kommt aus allen Ritzen das unbeliebte Unkraut hervor. Auch die Bäume lassen schon ihr Laub fallen. Dies kann zu gefährlichen "Rutschpartien" führen. Kontrollen der öffentlichen Straßen und Wege zeigen, dass einmal mehr an die Straßenreinigungssatzung erinnert werden muss.
Danach sind Gehweg und Straßen einmal wöchentlich zu säubern und von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstigem Unrat zu befreien. Ebenfalls von Unrat und groben Verschmutzungen zu befreien sind Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u. ä. Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bis hin zur Ersatzvornahme zu rechnen ist. Wer selbst nicht in der Lage ist, diesen Pflichten nachzukommen, sollte damit einen "Dritten" beauftragen.