Fr, 09:00 Uhr
02.10.2009
Mobilitätsticket wird verkauft
Seit dem 1. Oktober wird das Mobilitätsticket im Kyffhäuserkreis verkauft, wie es dazu aus einer Meldung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis heißt. Welche Bedingungen daran verknüpft sind, erfahren Sie hier...
seit dem 1. Oktober können Bürger ein preisgünstiges Mobilitätsticket für monatlich 20,00 Euro im Landratsamt erwerben. Damit soll sozial schwächeren Menschen die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs erleichtert und mehr Mobilität für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Amtsgänge etc. verschafft werden.
Am Vormittag des 1. Oktobers nutzten immerhin 35 Bürger in Artern und Sondershausen die Möglichkeit, das Ticket vor Ort zu erwerben.
Der Ticketverkauf erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten im Bürgerbüro Artern und im Landratsamt Sondershausen, Hauptgebäude am Markt 8.
An den Erwerb sind einige Bedingungen geknüpft. Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von
Die Bescheinigung des Sozialamts bzw. der ARGE ist vorzulegen.
Das Mobilitätsticket wird als Monatskarte ausgegeben und muss jeden Monat erneut beantragt werden. Am Samstag und Sonntag kann der Inhaber des Mobilitätsticket kostenfrei eine erwachsene Person und bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mitbefördern lassen. Das Ticket gilt für alle Buslinien innerhalb des Kyffhäuserkreises.
Initiator zur Einführung des Mobilitätstickets sind Landkreis, ARGE Kyffhäuserkreis, Regionalbusgesellschaft Unstrut-Hainich und Kyffhäuserkreis, Stadtbusgesellschaft mbH sowie die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH.
Autor: khhseit dem 1. Oktober können Bürger ein preisgünstiges Mobilitätsticket für monatlich 20,00 Euro im Landratsamt erwerben. Damit soll sozial schwächeren Menschen die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs erleichtert und mehr Mobilität für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Amtsgänge etc. verschafft werden.
Am Vormittag des 1. Oktobers nutzten immerhin 35 Bürger in Artern und Sondershausen die Möglichkeit, das Ticket vor Ort zu erwerben.
Der Ticketverkauf erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten im Bürgerbüro Artern und im Landratsamt Sondershausen, Hauptgebäude am Markt 8.
An den Erwerb sind einige Bedingungen geknüpft. Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von
- laufenden Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld bzw. Sozialgeld),
- laufenden Leistungen nach dem SGB XII,
- laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- volljährige Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften
- laufende Leistungen nach dem SGB VIII (nur mit Befürwortung des Jugendamts).
Die Bescheinigung des Sozialamts bzw. der ARGE ist vorzulegen.
Das Mobilitätsticket wird als Monatskarte ausgegeben und muss jeden Monat erneut beantragt werden. Am Samstag und Sonntag kann der Inhaber des Mobilitätsticket kostenfrei eine erwachsene Person und bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mitbefördern lassen. Das Ticket gilt für alle Buslinien innerhalb des Kyffhäuserkreises.
Initiator zur Einführung des Mobilitätstickets sind Landkreis, ARGE Kyffhäuserkreis, Regionalbusgesellschaft Unstrut-Hainich und Kyffhäuserkreis, Stadtbusgesellschaft mbH sowie die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH.
