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Mo, 10:32 Uhr
19.10.2009

Richter Kropp: Eine Frage der Einstellung

„Vor Gericht gibt es oft zu milde Strafen, vieles wird einfach nur eingestellt“ – so hört man öfters Stimmen aus der Bevölkerung. Tatsächlich hat der Gesetzgeber den Gerichten umfängliche Möglichkeiten zur Hand gegeben, Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Dies gilt für Jugendliche und Erwachsene. Einstellung wegen geringer Schuld gegen oder gar ohne eine Auflage heißt dies im Juristendeutsch.


Der Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp hat jetzt zwei solcher Fälle vorgestellt, die beide im westlichen bzw. östlichen Kyffhäuserkreis spielen. Beide Verfahren wurden eingestellt, gegen Arbeitsstunden. Im ersten Fall hatten drei junge Männer zwischen 16 und 20 Jahren am 02.08.2009 in Bad Frankenhausen gegen 02.40 h eine Parkbank im Wert von 450 Euro entwendet. Diese benötigten sie für ein späteres Grillfest, die Bank sollte jedoch wieder zurückgebracht werden. Tatsächlich geschah das erst drei Tage später durch Beamte der Polizeistation Artern. Die Täter waren beim Abtransport durch einen Nachbarn gesehen worden. „Eine Schnapsidee“, so Richter Kropp, der das Verfahren gegen jeweils 15 Arbeitsstunden einstellte.

Im zweiten Fall hatten vier junge Männer im Alter zwischen 14 und 15 Jahren Spielgeräte und Bänke des Spielplatzes Steingraben und Scheiben der Bushaltestelle in Sondershausen mit Aufklebern der alten Salamifabrik aus Greußen verziert. Diese ließen sich schlecht bis gar nicht lösen, so dass ein Schaden von etwa 300 Euro entstand. Auch hier folgte eine Einstellung gegen jeweils 20 Stunden gemeinnützige Arbeit.

„Diese Fälle haben viel gemeinsam“, so Richter Kropp gegenüber der Presse. In allen Fällen handelt es sich um Täter, die nicht vorbestraft sind. Der Schaden war relativ gering, die Tat zudem ziemlich kindisch.

80 Prozent der Täter vor dem Amtsgericht Sondershausen kommen nur einmal vor Gericht, da schrecken auch Einstellungen gegen Arbeitsstunden ab. Immerhin will man ja auch nicht mit „Kanonen auf Spatzen“ schießen. So muss wohl auch die allgemeine Meinung ihr Urteil revidieren, vor Gericht würden zu viele Verfahren eingestellt.
Autor: nnz/kn

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