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Di, 14:44 Uhr
20.10.2009

kn-Doku: Anschluss- und Benutzungszwang?

Wir veröffentlichen ein Urteil des Thüringer Verwaltungsgerichts, das vor allem im ländlichen Raum von Bedeutung sein könnte.


Gegenstand des Verfahrens war eine Klage zur Befreiung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Fäkalschlammentsorgung. Die Klage hatte vollumfänglich Erfolg, das Grundstück wird vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit.

Die Befreiung umfasst sowohl das häusliche Schmutzwasser und den häuslichen Klärschlamm als auch den Klärschlamm im Sinne des § 57 Abs.1 Satz 2 ThürWG aus dem landwirtschaftlichen Betrieb, da er in dem Betrieb, in dem er anfällt, also auf den landwirtschaftlichen Flächen des Klägers, verwertet werden kann (§ 58 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 4 ThürWG i.V.m § 6 der EWS).

Diese Befreiungsmöglichkeit gilt auch für forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Gärtnereibetriebe.
Autor: khh

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