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Sa, 07:03 Uhr
24.10.2009

Erfolgreich erstritten

Sozialverband streitet für das Recht seiner Mitglieder. Mehr dazu erfahren Sie aus einem Bericht von Klaus Henze (VdK)...

Die sozialrechtliche Beratung und Vertretung der Mitglieder ist Hauptbestandteil des Engagements des Sozialverbandes VdK. Das gilt auch für Nordthüringen, wozu die Kreisverbände Nordthüringen (Kreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis), Sömmerda, Eichsfeld und Unstrut-Hainich gehören. Dabei konnte durch die Bezirksgeschäftsstelle mit Sitz in Nordhausen (August-Bebel-Platz 6) auch in diesem Jahr bereits wieder ein gutes Ergebnis erzielt werden.

Birgit Zörkler  (Foto: Klaus Henze) Birgit Zörkler (Foto: Klaus Henze) Wie die Bezirksgeschäftsführerin und Juristin Birgit Zörkler (Foto) mitteilte, konnten bisher (01.01.bis 30.09.2009) im gerichtlichen Verfahren für unsere Mitglieder insgesamt 219.132,92 Euro erstritten werden. Allein im Monat September waren es 15.149,42 Euro. Die Bezirksgeschäftsstelle konnte in diesem Zeitraum 138 Verfahren auf sozialrechtlichen Gebiet erledigen. Zugleich kamen 145 neue Verfahren dazu.

Insgesamt ist die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren um ca. 60 Prozent gestiegen. Derzeit hat der Sozialverband VdK in der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord 298 laufende Gerichtsverfahren, davon 235 Rentenverfahren, 15 Schwerbehindertenverfahren, 15 Verfahren wegen Unfall oder Berufskrankheit und 13 Verfahren gegen die Arbeitsagentur bzw. die Arge.

Zu dieser umfangreichen Bilanz und den mit den neuen Verfahren wachsenden Aufgaben kommen noch die Widerspruchsverfahren, welche durch die Kreisgeschäftsstellen bereits mit sehr guten Ergebnissen geführt werden und sich zum Teil auch in Euro und Cent für die Mitglieder, vor allem aber mit der Durchsetzung ihrer berechtigten sozialrechtlichen Ansprüche auszahlen. Darüber hinaus sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisgeschäftsstellen für die Mitglieder bei der Beratung und Hilfe bei Antragsstellungen tätig. Hier können auch Nichtmitglieder eine erste Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen und sich dann entscheiden, ob sie künftig auf die Kompetenz des Verbandes bauen und Mitglied werden möchten.
Text und Bild: Klaus Henze
Autor: khh

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