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Mo, 11:09 Uhr
26.10.2009

Richter Kropp: Schöne Aussichten!

Kindergärten werden in Deutschland meistens so gebaut, dass die Kleinen schöne Aussichten haben. Straßen und Lärm soll im Regelfall von ihnen ferngehalten werden. Schöne Aussichten hat auch ein Kindergarten im Kyffhäuserkreis, aber auf seine eigene Art und je nach Geschmack...


Dort lebt nämlich ganz in der Nähe der 60jährige Bernd B. (Name geändert). Als die Erzieherinnen des Kindergartens im Oktober 2008 zufällig auf den Balkon des Hauses des B. sahen, freuten sie sich zunächst, dass B. sie so herzlich grüßte. Doch dann fiel ihnen die komischen Handbewegungen des Mannes auf: B. streichelte seinen nackten Bauch, hielt mit der anderen Hand sein unbekleidetes Geschlechtsteil in der Hand und manipulierte an diesem, um sich sexuell zu erregen.

Eine Anzeige erfolgte und nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen. Der Vorwurf: Belästigung anderer Personen durch eine exhibitionistische Handlung. Auf dieses Delikt stehen im Strafgesetzbuch Geld- oder Freiheitsstrafe.

Vor Gericht war der Mann geständig. Er sei auch in ärztlicher Behandlung und zudem kontaktarm. Er habe auf diese Weise näheren Kontakt mit den Erzieherinnen gesucht. Das Problem bei B. sind jedoch seine zahlreichen Vorstrafen. Wegen der Vornahme exhibitionistischer Handlungen ist er schon dreimal in Erscheinung getreten. Darunter ist auch eine Eintragung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor 10 Jahren.

Grund genug für Strafrichter Gerald Fierenz, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Damit soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Möglichkeit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt geprüft werden. Denn dann wäre das Landgericht in Mühlhausen auch für dieses Verfahren zuständig.

Immerhin steht der Mann unter laufender Bewährung, wobei ihm seine Bewährungshelferin eigentlich eine gute Prognose gegeben hat. Die Arbeit mit dem Mann würde mustergültig laufen. Die Auflagen seien umgehend erfüllt worden. Er habe alle Termine bei ihr eingehalten. In einem neuen Termin wird dann das Ergebnis des Gutachtens in die Verhandlung einfließen. Dann wird es auch um die künftigen Aussichten des Bernd B. gehen.
Autor: nnz/kn

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