Mi, 07:03 Uhr
18.11.2009
Einstellung der maschinellen Straßenreinigung
Die Stadt Sondershausen wird ab 1. Dezember 2009 die maschinelle Straßenreinigung einstellen. Was die Anlieger zu beachten haben, erfahren Sie hier...
Die maschinelle Straßenreinigung wird für das Jahr 2009 ab dem 01. Dezember bis zum Frühjahr 2009 gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen aufgrund der zu erwartenden winterlichen klimatischen Bedingungen eingestellt. Über die Wiederaufnahme zum 01. März 2010 erfolgt eine gesonderte Information.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Zeitraum, in dem die maschinelle Straßenreinigung aussetzt, die Anlieger gemäß Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten einzuhalten haben. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Straßenreinigungssatzung u. a. aufgrund der Eingemeindung der ehemaligen Einheitsgemeinde Schernberg und dem Bau der Umgehungsstraße zur B4 überarbeitet wurde.
Die Neufassung ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Anlieger von Straßen und Straßenabschnitten bei denen sich erhebliche Änderungen zur Straßenreinigung ergeben haben, z. B. Ausfall der maschinellen Straßenreinigung durch länger anhaltende Baumaßnahmen, erhalten im Laufe des Jahres 2010 eine Verrechnung der Straßenreinigungsgebühren für 2009. Eventuelle Änderungen des Tourenplanes 2010 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Autor: khhDie maschinelle Straßenreinigung wird für das Jahr 2009 ab dem 01. Dezember bis zum Frühjahr 2009 gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen aufgrund der zu erwartenden winterlichen klimatischen Bedingungen eingestellt. Über die Wiederaufnahme zum 01. März 2010 erfolgt eine gesonderte Information.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Zeitraum, in dem die maschinelle Straßenreinigung aussetzt, die Anlieger gemäß Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten einzuhalten haben. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Straßenreinigungssatzung u. a. aufgrund der Eingemeindung der ehemaligen Einheitsgemeinde Schernberg und dem Bau der Umgehungsstraße zur B4 überarbeitet wurde.
Die Neufassung ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Anlieger von Straßen und Straßenabschnitten bei denen sich erhebliche Änderungen zur Straßenreinigung ergeben haben, z. B. Ausfall der maschinellen Straßenreinigung durch länger anhaltende Baumaßnahmen, erhalten im Laufe des Jahres 2010 eine Verrechnung der Straßenreinigungsgebühren für 2009. Eventuelle Änderungen des Tourenplanes 2010 werden rechtzeitig bekannt gegeben.