Do, 12:14 Uhr
26.11.2009
Schlag gegen Schwarzarbeit
Gestern durchsuchten rund 120 Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt 210 Objekte in Thüringen und Westsachsen.Dabei handelte es sich um Unternehmen, Krankenhäuser und Behörden. Wir haben erste Ergebnisse...
Diese Aktion richtete sich gegen eine Reinigungsfirma aus dem Raum Erfurt, die über 100 Arbeitnehmer beschäftigt. Sie steht im Verdacht, ihren Beschäftigten Arbeitslohn vorenthalten zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen haben die Arbeitnehmer nicht alle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergütet bekommen.
Der gestrigen Aktion gingen bereits Ermittlungen voraus die ergaben, dass die Reinigungsfirma mindestens zwei Arbeitnehmern innerhalb eines Jahres den Lohn für insgesamt 500 Arbeitsstunden nicht auszahlte.
Bei einem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk von 6,58 Euro pro Stunde (Lohngruppe 1 - z.B. Gebäudereiniger -) erhielten die beiden Arbeitnehmer somit rund 3.000 Euro zu wenig Lohn. Mit dieser konzentrierten Durchsuchungsaktion wurden weitere, umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an.
Das Nichtzahlen des Mindestlohnes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße belegt werden kann.
Autor: nnz/knDiese Aktion richtete sich gegen eine Reinigungsfirma aus dem Raum Erfurt, die über 100 Arbeitnehmer beschäftigt. Sie steht im Verdacht, ihren Beschäftigten Arbeitslohn vorenthalten zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen haben die Arbeitnehmer nicht alle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergütet bekommen.
Der gestrigen Aktion gingen bereits Ermittlungen voraus die ergaben, dass die Reinigungsfirma mindestens zwei Arbeitnehmern innerhalb eines Jahres den Lohn für insgesamt 500 Arbeitsstunden nicht auszahlte.
Bei einem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk von 6,58 Euro pro Stunde (Lohngruppe 1 - z.B. Gebäudereiniger -) erhielten die beiden Arbeitnehmer somit rund 3.000 Euro zu wenig Lohn. Mit dieser konzentrierten Durchsuchungsaktion wurden weitere, umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an.
Das Nichtzahlen des Mindestlohnes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße belegt werden kann.