Mi, 08:54 Uhr
02.12.2009
Richter Kropp: 33 Tage Ehe
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang. So lautet ein bekanntes Zitat aus der Glocke von Friedrich Schiller. Vielen ist dies bekannt, auch als allgemeines Lebensmotto, jedoch halten sich nur wenige daran, weiß Amtsrichter Christian Kropp zu berichten...
Ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen ist dafür ein beredtes Beispiel. Thomas und Babett B. (Namen geändert) aus dem östlichen Kyffhäuserkreis waren 10 Jahre miteinander liiert. Man war früh zusammengezogen, hatte gemeinsame Pläne und Ziele. Im September 2007 dann folgte die romantische Eheschließung. Dreiunddreißig Tage später dann die Trennung. Thomas ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, beide hatten sich nichts mehr zu sagen.
Nun ist das deutsche Scheidungsrecht eine eher gemächliche Angelegenheit. Der Gesetzgeber verlangt auch bei einvernehmlichen Scheidungen ein Trennungsjahr. In diesem soll den Eheleuten Gelegenheit gegeben werden, sich erneut zu prüfen und gegebenenfalls wieder zusammenzukommen. Auch dieses Trennungsjahr änderte an der Scheidungsabsicht von Thomas und Babett nichts. Im Oktober 2008 wurde vor dem Amtsgericht Sondershausen dann die Scheidung eingereicht.
Ein Jahr später konnte der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp dann das Scheidungsurteil verkünden. Das Verfahren hatte so lange gedauert, weil die Rententräger beider Parteien Monate benötigten, um die Auskünfte über den Versorgungsausgleich einzureichen. Über die Rentenanwartschaften hat der Familienrichter bei einer Scheidung mitzuentscheiden.
Thomas und Babett hatten sich bei Familienrichter Kropp nichts mehr zu sagen. Trotz zehn Jahren gemeinsamen Lebens und Planens hatten dreiunddreißig Tage gesetzlicher Ehe zur Trennung der Eheleute geführt. Woran es lag, konnten sie dem Richter nicht erklären. Man habe sich einfach in der kurzen Zeit auseinandergelebt und wolle nunmehr einen Schlussstrich ziehen. Das Scheidungsurteil ist jetzt rechtskräftig geworden.
Glücklicherweise, so muss man sagen, gab es aus der kurzen Bindung keine gemeinsamen Kinder, denn diese sind vielfach bei Scheidungen die Leidtragenden. Für das Amtsgericht Sondershausen war dieses Verfahren eines der kürzesten Scheidungsverfahren. Die vor Gericht erörterten Zeiten des Zusammenlebens betragen ansonsten mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte.
Es bleibt das Fazit des amerikanischen Kultregisseurs Woody Allen: Die Ehe ist ein Versuch, zu zweit mit Problemen fertig zu werden, die man allein nie hätte!
Autor: nnz/knEin aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen ist dafür ein beredtes Beispiel. Thomas und Babett B. (Namen geändert) aus dem östlichen Kyffhäuserkreis waren 10 Jahre miteinander liiert. Man war früh zusammengezogen, hatte gemeinsame Pläne und Ziele. Im September 2007 dann folgte die romantische Eheschließung. Dreiunddreißig Tage später dann die Trennung. Thomas ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, beide hatten sich nichts mehr zu sagen.
Nun ist das deutsche Scheidungsrecht eine eher gemächliche Angelegenheit. Der Gesetzgeber verlangt auch bei einvernehmlichen Scheidungen ein Trennungsjahr. In diesem soll den Eheleuten Gelegenheit gegeben werden, sich erneut zu prüfen und gegebenenfalls wieder zusammenzukommen. Auch dieses Trennungsjahr änderte an der Scheidungsabsicht von Thomas und Babett nichts. Im Oktober 2008 wurde vor dem Amtsgericht Sondershausen dann die Scheidung eingereicht.
Ein Jahr später konnte der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp dann das Scheidungsurteil verkünden. Das Verfahren hatte so lange gedauert, weil die Rententräger beider Parteien Monate benötigten, um die Auskünfte über den Versorgungsausgleich einzureichen. Über die Rentenanwartschaften hat der Familienrichter bei einer Scheidung mitzuentscheiden.
Thomas und Babett hatten sich bei Familienrichter Kropp nichts mehr zu sagen. Trotz zehn Jahren gemeinsamen Lebens und Planens hatten dreiunddreißig Tage gesetzlicher Ehe zur Trennung der Eheleute geführt. Woran es lag, konnten sie dem Richter nicht erklären. Man habe sich einfach in der kurzen Zeit auseinandergelebt und wolle nunmehr einen Schlussstrich ziehen. Das Scheidungsurteil ist jetzt rechtskräftig geworden.
Glücklicherweise, so muss man sagen, gab es aus der kurzen Bindung keine gemeinsamen Kinder, denn diese sind vielfach bei Scheidungen die Leidtragenden. Für das Amtsgericht Sondershausen war dieses Verfahren eines der kürzesten Scheidungsverfahren. Die vor Gericht erörterten Zeiten des Zusammenlebens betragen ansonsten mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte.
Es bleibt das Fazit des amerikanischen Kultregisseurs Woody Allen: Die Ehe ist ein Versuch, zu zweit mit Problemen fertig zu werden, die man allein nie hätte!
