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Fr, 13:43 Uhr
08.01.2010

Neue Regeln bei der Anlageberatung

Die Kyffhäusersparkasse informiert über Neuerungen in der Anlageberatung. Was sich da verändert hat, erfahren Sie hier...

Ab Jahresbeginn 2010 gelten bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen. Unser Haus bietet seit jeher qualitativ hochwertige und kundenorientierte Beratung an. Denn es ist elementarer Teil unseres Geschäftsmodells, unsere Kunden gut zu beraten. Die Kyffhäusersparkasse stelle sich daher den Neuregelungen bei der Anlageberatung.

Neues Beratungsprotokoll
Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Sparkasse in Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Investmentfonds) beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie die Angaben des Kontoinhabers zu seinen Anlagezielen, seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risikobereitschaft, seinen Kenntnissen und Erfahrungen.

Im Rahmen der Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Sparkasse erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Autor: khh

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