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Mo, 07:01 Uhr
18.01.2010

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Ab 1. April 2010 muss die Abfallnachweisführung für Firmen in elektronischer Form abgewickelt werden. Hinweise dazu gibt es von der IHK...

Die rund dreijährige Übergangsfrist läuft an diesem Stichtag ab. Betroffen davon sind alle Abfallentsorger und Abfallbeförderer sowie diejenigen Abfallerzeuger, die eigene Entsorgungsnachweise benötigen, weil mindestens einer ihrer gefährlichen Abfälle in einer Menge von mindestens 20 Tonnen pro Jahr anfällt.

Dazu bietet die Industrie- und Handelskammer Erfurt am 11. Februar 2010 ab 09:00 Uhr ein Seminar zur praktischen Umsetzung des "Elektronischen Abfallnachweisverfahrens" an. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Geschäftsbereich Innovation / Umwelt der IHK Erfurt, Frau Deutscher, unter Tel. 0361 3484-218 oder deutscher@erfurt.ihk.de .
Autor: khh

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