Do, 13:29 Uhr
21.01.2010
Erreichbarkeit der ARGE
Die "Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende Kyffhäuserkreis (ARGE) bei jedem Wetter erreichbar ", so die Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis. Ein Anruf beim Service Center (SC) spart oft den Weg. Hier kn mit den Einzelheiten....
Eis und Schnee sorgen für schwierige Straßenverhältnisse. Da ist jeder froh, der nicht unbedingt mit dem Auto oder Nahverkehrsmitteln fahren muss. Viele Dinge können die Kunden der Arbeitsgemeinschaft auch telefonisch erledigen. So sparen sie sich den Weg und auch eventuelle Wartezeiten. Die Mitarbeiter des Service Centers stehen inzwischen seit 5 Jahren den Kunden an 50 Stunden in der Woche zur Verfügung. Jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr können telefonische Anliegen geklärt werden unter der Service-Rufnummer
0 34 66 / 363-113* für den Standort Artern
0 36 32 / 616-175* für den Standort Sondershausen
Insbesondere hilft das Service Center bei:
Über 80 Prozent aller Kundenanliegen können direkt am Telefon geklärt werden, so dass ein persönlicher Besuch in der Arbeitsgemeinschaft nicht immer erforderlich ist. Kann ein Anliegen nicht sofort abschließend erledigt werden, wird es zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Derzeit gehen circa 1.100 Anrufe wöchentlich beim Service Center ein.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 62.432 Anrufe gezählt und 48.767 Gespräche mit Kunden der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende Kyffhäuser geführt. Das entspricht einer Erreichbarkeit, bei der ersten Einwahl, von 78,1%.
Die Schwerpunkte der telefonischen Anfragen waren zu 56,3% allgemeine Fragen zu Antrag und Leistungsgewährung; 12,1 % Vermittlungs- und Beratungsrelevante Fragen; 11,7 % Allgemeine Auskünfte und 4,0% Fragen zu Förderleistungen.
* Festnetzpreis 3,9 ct / min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.
Autor: khhEis und Schnee sorgen für schwierige Straßenverhältnisse. Da ist jeder froh, der nicht unbedingt mit dem Auto oder Nahverkehrsmitteln fahren muss. Viele Dinge können die Kunden der Arbeitsgemeinschaft auch telefonisch erledigen. So sparen sie sich den Weg und auch eventuelle Wartezeiten. Die Mitarbeiter des Service Centers stehen inzwischen seit 5 Jahren den Kunden an 50 Stunden in der Woche zur Verfügung. Jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr können telefonische Anliegen geklärt werden unter der Service-Rufnummer
0 34 66 / 363-113* für den Standort Artern
0 36 32 / 616-175* für den Standort Sondershausen
Insbesondere hilft das Service Center bei:
- Änderung von Adressdaten
- Abmeldung in Arbeit
- Entgegennahmen von Krankmeldungen
- Terminvereinbarungen zur
- Vorsprache in der Arbeitsvermittlung / Fallmanagement
- Abgabe von Erstanträgen
- Abgabe von Folgeanträgen (bei Veränderungen erforderlich)
- Erteilung leistungsrechtlicher Auskünfte
- Verschicken von Fortzahlungsanträgen für Arbeitslosengeld II
- Auskünfte zu Bescheiden
- Beantwortung leistungsrechtlicher Fragen
- Beantragung von Reisekosten
- Beantragung eines Vermittlungsgutscheines
- Entgegennahmen von Nebenverdienstmitteilungen
- Allgemeine Informationen (Öffnungszeiten, Veranstaltungen, Merkblätter etc.)
Über 80 Prozent aller Kundenanliegen können direkt am Telefon geklärt werden, so dass ein persönlicher Besuch in der Arbeitsgemeinschaft nicht immer erforderlich ist. Kann ein Anliegen nicht sofort abschließend erledigt werden, wird es zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Derzeit gehen circa 1.100 Anrufe wöchentlich beim Service Center ein.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 62.432 Anrufe gezählt und 48.767 Gespräche mit Kunden der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende Kyffhäuser geführt. Das entspricht einer Erreichbarkeit, bei der ersten Einwahl, von 78,1%.
Die Schwerpunkte der telefonischen Anfragen waren zu 56,3% allgemeine Fragen zu Antrag und Leistungsgewährung; 12,1 % Vermittlungs- und Beratungsrelevante Fragen; 11,7 % Allgemeine Auskünfte und 4,0% Fragen zu Förderleistungen.
* Festnetzpreis 3,9 ct / min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.
