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Mo, 07:01 Uhr
01.02.2010

Winterdienst übernehmen?

Problematisch sind immer wieder Grundstücke, bei denen die Rechtsnachfolge unklar ist. Darf deshalb auf Winterdienst verzichtet werden?....

Winterdienst  (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Winterdienst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Diese Frage stellte jetzt ein Leser an kn und wir geben die Frage einfach mal weiter. Das Beispiel zeigt sich in der Frankenhäuserstraße von Sondershausen. Vor dem alten Backwarenbetrieb ist der Fußweg zu einer einzigen Eisbahn geworden. Diesen Winter hat es in diesem Bereich noch keinen Winterdienst gegeben.

Das Grundstück ist ja schon mehrfach aufgefallen, weil es im Prinzip schon eine Gefahr darstellt. Die Stadt hatte erst kürzlich wenigsten dafür gesorgt, dass das Gebäude wenigsten einigermaßen gesichert wurde. Aber jetzt im Winter rührt sich der Besitzer (Konkursverwalter usw.) natürlich wieder nicht mehr.

Winterdienst  (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Winterdienst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Auf der anderen Seite wird dieser Bereich doch von etlichen Fußgängern benutzt, ob es nun Bürger von Jecha sind, die mal ins Einkaufcenter Frankenhäuserstraße gehen, oder die oft zu sehenden Bewohner aus der Zivildienstschule. Und auch etliche Besucher von Kino oder Bowlingcenter kommen noch zu Fuß über diese Straße.

Im Interesse der Bürger sollte man bei der Stadt mal überlegen, ob man wenigsten ab und zu mal eine Schippe Streusalz hinstreut und den Aufwand dem Besitzer in Rechnung steht, auch wenn das Risiko groß ist, dass man das Geld doch nicht bekommt. Der Winnter könnte noch lang gehen, da lässt sich noch etwas für die Sicherheit tun.
Autor: khh

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