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Di, 11:43 Uhr
02.02.2010

Gutscheine für Bildung

Seit Beginn des neuen Jahres sind Aufstiegsfortbildungen per Gesetz noch attraktiver. Wichtigste Änderung ist die Erhöhung des Prämiengutscheines von 154 Euro auf jetzt maximal 500 Euro. Und die werden auch von einer Kammer vergeben.


„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind neue Impulse für die Weiterbildung besonders wichtig, um den künftigen Bedarf an Fachkräften decken zu können“, begrüßt Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, die verbesserten Bedingungen. Durch den höheren staatlichen Zuschuss werde ein attraktiver Anreiz geschaffen, um mehr Menschen für die berufliche Fortbildung zu begeistern.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme des Bildungsgutscheines erhöht. Damit können Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen aktuell 25.600 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 Euro) nicht übersteigt, einmal jährlich einen Prämiengutschein beantragen, wenn persönlich mindestens die gleiche Summe für die Weiterbildung aufgebracht wird.

Die IHK Erfurt ist anerkannte Beratungsstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und vergibt seit 2009 die Prämiengutscheine an weiterbildungsinteressierte Arbeitnehmer und Selbstständige. Eine weitere Beratungsstelle für den Kyffhäuserkreis und den Landkreis Nordhausen befindet sich in der Nordhäuser Kreisvolkshochschule.
Autor: nnz/kn

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