Mi, 09:02 Uhr
03.02.2010
Richter Kropp: Die Sache mit dem Strom
In Zeiten ständig steigender Energiepreise werden manche Mitbürger immer findiger. Erst kürzlich wurde hier von einer Frau berichtet, die schlicht ihre Stromkosten gegenüber dem Energieversorger nicht beglichen hatte. Als dieser den Stromzähler sperrte, verlangte sie vor Gericht vergeblich, diesen wieder freizuschalten. Jetzt gibt es einen anderen Fall...
Manfred B. (41, Name geändert) war da schon etwas findiger. Am 24.09.2007 hatte der Versorger ihm wegen Zahlungsverzuges in seiner Wohnung in Sondershausen den Stromzähler gesperrt. Manfred B. griff daraufhin zur Eigeninitiative und manipulierte den Stromzähler derart, dass er die Versiegelung löste, die Plombe entfernte und die abgeklemmten Drähte wieder so anklemmte, dass der Zähler weiter lief und er so Strom nutzen konnte. Bis zum 29.01.2009 verbrauchte er auf diese Weise mindestens 1168 kWh Strom unbefugt, was einem Preis von 341,96 Euro entsprach.
Der gelernte Maurer ist mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft und zurzeit arbeitslos. 400 Euro kostete ihm dieser Spaß, denn das Amtsgericht Sondershausen hat nun wegen Entziehung elektrischer Energie mit einem Strafbefehl belangt. Dieser ist nunmehr rechtskräftig geworden.
In welcher Weise B. seinen Schulden gegenüber dem Energieversorger und der Staatskasse nachkommen will, ist nicht geklärt. Bei letzterem droht gegebenenfalls Ersatzhaft.
Der Fall zeigt, dass offenbar immer mehr Menschen ihre Stromrechnung nicht zahlen können und teilweise auch nicht wollen. Nur vordergründig ist dabei das Argument, dass viele nicht über genügende Einkünfte für die steigenden Nebenkosten verfügen. Bei Manfred B. kann man beträchtliche Zweifel haben, warum der Mann nicht einer geregelten Arbeit nachgeht und sich selbst versorgt.
In anderen Fällen – wie der eingangs erwähnten Frau, deren Stromzähler wegen hoher Schulden gesperrt wurde – waren in kurzer Zeit erhebliche Stromkosten aufgelaufen. Hier hatte die Frau offenbar auf großem Fuß gelebt oder einfach zu viel geheizt.
Autor: nnz/knManfred B. (41, Name geändert) war da schon etwas findiger. Am 24.09.2007 hatte der Versorger ihm wegen Zahlungsverzuges in seiner Wohnung in Sondershausen den Stromzähler gesperrt. Manfred B. griff daraufhin zur Eigeninitiative und manipulierte den Stromzähler derart, dass er die Versiegelung löste, die Plombe entfernte und die abgeklemmten Drähte wieder so anklemmte, dass der Zähler weiter lief und er so Strom nutzen konnte. Bis zum 29.01.2009 verbrauchte er auf diese Weise mindestens 1168 kWh Strom unbefugt, was einem Preis von 341,96 Euro entsprach.
Der gelernte Maurer ist mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft und zurzeit arbeitslos. 400 Euro kostete ihm dieser Spaß, denn das Amtsgericht Sondershausen hat nun wegen Entziehung elektrischer Energie mit einem Strafbefehl belangt. Dieser ist nunmehr rechtskräftig geworden.
In welcher Weise B. seinen Schulden gegenüber dem Energieversorger und der Staatskasse nachkommen will, ist nicht geklärt. Bei letzterem droht gegebenenfalls Ersatzhaft.
Der Fall zeigt, dass offenbar immer mehr Menschen ihre Stromrechnung nicht zahlen können und teilweise auch nicht wollen. Nur vordergründig ist dabei das Argument, dass viele nicht über genügende Einkünfte für die steigenden Nebenkosten verfügen. Bei Manfred B. kann man beträchtliche Zweifel haben, warum der Mann nicht einer geregelten Arbeit nachgeht und sich selbst versorgt.
In anderen Fällen – wie der eingangs erwähnten Frau, deren Stromzähler wegen hoher Schulden gesperrt wurde – waren in kurzer Zeit erhebliche Stromkosten aufgelaufen. Hier hatte die Frau offenbar auf großem Fuß gelebt oder einfach zu viel geheizt.
