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So, 18:40 Uhr
07.02.2010

Der Amtsschimmel lässt grüßen…..

Das Thema Entenfütterung in Sondershausen ist wohl doch noch nicht vom Tisch. Kreistagsmitglied Rainer Scheerschmidt, gleichzeitig Landesvorsitzender Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) hat sich in seiner Stellungnahme gegenüber kn recht eindeutig positioniert und hat eine Bitte an den Stadtrat von Sondershausen. Welche, erfahren Sie hier...

Wieder einmal ist es der Stadtverwaltung von Sondershausen gelungen, sich in die Schlagzeilen der Presse zu bringen. Wer aber denkt, es seien positive Ergebnisse, der irrt. Man macht Schlagzeilen in einer Negativdiskussion.

In immer wieder schöner Gleichmäßigkeit versucht man mit Brachialgewalt die Ordnungsbehördliche Verfügung (OBV) durchzusetzen. Immer wieder sind es auch die Bürger, welche die Enten füttern, die ins Visier der Stadtverwaltung geraten. Warum? Hat die Stadtverwaltung nichts anderes zutun?

Der § 13 –Bekämpfung verwilderter Tauben und Wildlebender Tiere führt zwar aus:
„Verwilderte Tauben und wild lebende Tiere dürfen in öffentlichen Anlagen und Einrichtungen nicht gefüttert werden“. § 21 droht auch entsprechende Strafen an.

Scheinbar ist es ein Steckenpferd der Stadtverwaltung sich an dem Füttern der Enten zu ereifern. Bereits im Jahr 2005 (24.01.2005) musste sich eine Bürgerin Sondershausens vor dem Amtsgericht wegen des Entenfütterns verantworten. Ja, Sie haben richtig gelesen, man zerrte eine achtzigjährige Rentnerin (Oma Linda) vor Gericht. Schon im Januar 2005 sprach ich dieses Kuriosum im Stadtrat an, wo man sich ziemlich ratlos zeigte.

Während man in anderen Gemeinden einen Ermessensspielraum zuließ, griff man in Sondershausen rigoros durch. Sind Negativschlagzeilen eine Werbung für den Tourismus in unserer Stadt?? Ich bezweifele dieses! Aber die Erfahrung von 2005 hielt die Stadtverwaltung nicht davon ab am 05. August 2009 eine neue OBV zu erlassen, mit dem fast gleichen Wortlaut wie die vorherige.

Entenfütterung (Foto: Hans-Jürgen Schmidt) Entenfütterung (Foto: Hans-Jürgen Schmidt)

Unbestritten ist die Tatsache, dass die Wildtiere im Winter schon immer der Hilfe des Menschen bedurften und bedürfen.
Die ins Feld geführten Argumente sind für mich nicht stichhaltig. Warum sollen sich durch die Fütterung Ratten nur in Sondershausen ansiedeln, während man an anderen Gewässern, sogar in Kurorten im Harz und Bayern (z.B. Braunlage, usw.) Futterbehälter aufstellt, woraus die Besucher Futter erwerben können, zum füttern der Tiere. Es entsteht der Eindruck, man will hier in Sondershausen suggerieren, dass Ratten Unterschiede zwischen den Futterarten machen?

Die angeführte Schädigung der Teiche ist nicht erwiesen. Manchmal wünscht man sich schon positivere Schlagzeilen über Sondershausen. Aber wahrscheinlich sind diese nicht gewünscht.
Eine Bitte noch an den Stadtrat. Setzen Sie die OBV bitte konsequent in allen Bereichen um, die der § 21 fordert.
Es wäre auch angebracht, über den Inhalt und die Wirksamkeit der OBV nachzudenken und sie gegebenenfalls einer Änderung zu unterziehen.
Hier müsste nach meiner Meinung der Stadtrat im Interesse der Bürger und der Tiere tätig werden. Keine OBV ist ein für alle mal gegeben sondern mit gutem Willen kann man sie ändern.
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender
Volksinteressenbund Thüringen
(VIBT)
Foto: Hans-Jürgen Schmidt
Autor: khh

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