Do, 15:21 Uhr
11.02.2010
Rauschgift-Plantage in der Wohnung
Die Nordhäuser Kripo hat in der Wohnung eines Nordthüringers die Ernte einer illegalen Drogenplantage beschlagnahmt. Wie die staatlichen "Erntehelfer" ihre Arbeit machten, das hat die nnz erfahren...
Bei Ermittlungen in einem anderen Fall wurden die Beamten auf einen 27-jährigen Mann aus Heiligenstadt aufmerksam. Die nachfolgenden Untersuchungen erhärteten den Verdacht, dass der junge Mann in seiner Wohnung Cannabis anbaut und aufzieht.
Aufgrund der Ermittlungen wurde eine Durchsuchung der Wohnung in Heiligenstadt beantragt und ein entsprechender Beschluss vom Ermittlungsrichter erlassen. Mit diesem Durchsuchungsbeschluss in der Hand klopften nun die Kriminalbeamten an die Tür des Heiligenstädters.
Bei der Durchsuchung fanden sie die Ernte des illegalen Anbaus. Insgesamt 250 Gramm getrocknete Cannabis-Blüten waren in Plastik verpackt worden.
Das Rauschmittel wird nun zum Landeskriminalamt gebracht, um zu untersuchen, wie hoch der Wirkstoffgehalt ist. Danach richtet sich der Marktwert des Rauschgiftes und unter Umständen auch das spätere Strafmaß. Die Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sind noch nicht abgeschlossen.
Autor: nnz/knBei Ermittlungen in einem anderen Fall wurden die Beamten auf einen 27-jährigen Mann aus Heiligenstadt aufmerksam. Die nachfolgenden Untersuchungen erhärteten den Verdacht, dass der junge Mann in seiner Wohnung Cannabis anbaut und aufzieht.
Aufgrund der Ermittlungen wurde eine Durchsuchung der Wohnung in Heiligenstadt beantragt und ein entsprechender Beschluss vom Ermittlungsrichter erlassen. Mit diesem Durchsuchungsbeschluss in der Hand klopften nun die Kriminalbeamten an die Tür des Heiligenstädters.
Bei der Durchsuchung fanden sie die Ernte des illegalen Anbaus. Insgesamt 250 Gramm getrocknete Cannabis-Blüten waren in Plastik verpackt worden.
Das Rauschmittel wird nun zum Landeskriminalamt gebracht, um zu untersuchen, wie hoch der Wirkstoffgehalt ist. Danach richtet sich der Marktwert des Rauschgiftes und unter Umständen auch das spätere Strafmaß. Die Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sind noch nicht abgeschlossen.
