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Fr, 09:12 Uhr
19.02.2010

Beginn maschinelle Straßenreinigung 2010

Die Stadtverwaltung Sondershausen teilte nicht nur mit, dass ab 1.März die maschinelle Straßenreinigung wieder beginnt (Parker aufpassen!), sondern dass es auch Veränderungen gibt...

Auch wenn es aufgrund des schon lang anhaltenden Winters schwer fällt, bereits an den Frühling zu denken, teilt die Stadtverwaltung Sondershausen mit, dass die maschinelle Straßenreinigung entsprechend den Witterungsbedingungen für das Jahr 2010 ab dem 01. März gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen wieder durchgeführt werden soll. Wesentliche Änderungen haben sich wie folgt ergeben: die Pfortmühlenstraße (mittwochs) und ein Abschnitt des Jechaburger Weges (Hnr. 1 - 20, dienstags) werden wieder in den Tourenplan der maschinellen Reinigung aufgenommen, ein Abschnitt der Schlossstraße im OT Großfurra (von Ecke Mühlgasse bis Lindenplatz) wird aufgrund von schlechten Fahrbahnverhältnissen aus dem Tourenplan genommen. Die Anlieger wurden bereits gesondert informiert.

Durch die Überarbeitung des Tourenplanes kann es weiterhin zu geänderten Kehrzeiten kommen, für die neue oder geänderte eingeschränkte Halteverbote eingerichtet werden. Fahrzeugführer werden deshalb gebeten, diese Verkehrsregelungen im Rahmen der maschinellen Straßenreinigung zu beachten.

Aufgrund des sehr frostigen Winterwetters ist es teilweise schon zu erheblichen Schäden an Fahrbahnoberflächen gekommen, auf denen das maschinelle Reinigen dann ebenfalls nicht mehr möglich sein wird (z. B. der untere Teil der Borntalstraße, Teile der Martin-Andersen-Nexö-Straße, Teile der Edmund-König-Straße usw.). Hier wird dann eine kurzfristige Mitteilung an die Anlieger erfolgen. Bereits veranlagte Gebühren werden storniert. Für Straßen, die derzeit nicht maschinell gereinigt werden, deren Fahrbahnoberflächen im Laufe des Jahres aber so saniert werden sollen, dass sie in den Tourenplan aufgenommen werden können, erhalten Anlieger ebenfalls noch gesonderte Informationen.

Änderungen von Straßenreinigungsgebühren, die sich durch Unterbrechungen der maschinellen Reinigung wegen Baumaßnahmen noch aus dem Jahr 2009 ergeben haben, erfolgen im II. Quartal 2010.
Autor: khh

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