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So, 10:47 Uhr
21.02.2010

Reaktionen: Soll und darf

nnz und kn hatten Anfang Februar über eine Verhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht berichtet. Dabei ging es indirekt um eine Oper. Jetzt gibt es dazu die Anmerkung einer Leserin...


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit grosser Belustigung habe ich Ihren Artikel vom 8.2. 2010 "LOHENGRIN DARF NICHT PLATZEN" gelesen. Da mir das dort wiedergegebene Verfahren vor dem Amtsgericht bekannt ist, erlaube ich mir noch etwas hinzuzufügen.

Das Zitat der Oper "Dies darfst du mich nicht fragen" aus Ihrem Artikel spiegelt das Geschehene ganz trefflich, denn eigentlich lautet es bei Wagner "Nie sollst du mich befragen". So wird aus dem "soll" ein "darf" und ein Richter SOLLTE eigentlich fragen. Das man den betreffenden Konzertmeister nicht fragen DARF ist zu verständlich, denn bei näherer Betrachtung und etwas Recherche, wäre dem Verantwortlichen aufgefallen, dass es keinen Lohengrin gibt und schon gar keine Premiere am Mittwoch.

Da das Programm der deutschen Opernhäuser öffentlich im Internet zu erfragen ist, hätte man an dem betreffenden Tag lediglich einen Cyrano de Bergeraque finden können, der zum letzten Mal auf der süddeutschen Bühne gestanden hat. Von einer "erfolgreichen Aufführung", kann lediglich in Bezug auf die Farce der Antragsgegner die Rede sein.

"Hoch über alles Zweifels Macht" steht demnach auch kein Rechtsanwalt. So muss man leider feststellen, dass man "Treulich (in die Irre) geführt" wurde, um es fast mit Wagners Worten zu beenden.
Karin Krauke
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
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Kommentare
Lieraturrecherche_gemacht_?
21.02.2010, 19:14 Uhr
fehlt da nicht was?
Tja liebe Redaktion, eine Mail veröffentlichen ist ja einfach, aber wo ist die Reaktion der Redaktion? Oder muss erst die notwendige, vor einem Artikel stattzufindende, Literaturrecheche gemacht werden?
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