Mo, 07:02 Uhr
01.03.2010
Kein Anspruch auf Sitzplatz
Zu einem Schnuppertag am staatlich Gymnasium in Bad Frankenhausen weilten Anfang Februar auch Schüler aus Artern. Hierzu mussten sie auch nach Bad Frankenhausen kommen. Das Bus fahren lief aber nicht so ab, wie mancher es sich dachte...
Ein Leser (vollständiger Name der Redaktion bekannt) brachte das Gegenüber kn so zum Ausdruck:
"Nach Schilderung meiner Tochter, mussten viele Kinder, weil der Bus voll war, die ganze Strecke stehen. Dies war hin und zurück der Fall. Als Eltern machen wir uns nunmehr ernsthaft Sorgen, um die Sicherheit der Kinder. Was ist wenn der Bus bei diesen Straßenverhältnissen in den Graben fährt. Dann ist das Geschrei groß. Angeblich hat das Busunternehmen auch nicht auf Anforderungen des Gymnasiums reagiert, einen zusätzlichen Bus einzusetzen."
Weiter meinte der Leser:
"Das Kinder im Bus über Land stehen müssen, kann nicht angehen. Sie haben noch nicht so eine Standhaftigkeit wie die Erwachsenen. Ich finde das ist eine grobe Sicherheitsverletzung und das Busunternehmen sollte entsprechend mehr Busse einsetzen."
Die Meinung des Lesers war für kn Anlass, das Problem an Ines Grigoleit, im Rechtsamt Kyffhäuserkreis zuständig für den Bereich öffentlicher Nahverkehr (OPNV), heranzutragen. Was sicher manche Eltern jetzt überraschen wird, es gibt, egal für Schüler welchen Alters, keinen Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz in den eingesetzten Bussen für den Schülerverkehr zwischen Artern und Bad Frankenhausen.
Die beiden am Morgen eingesetzten Busse (Abfahrt 06:53 und 06:56 Uhr) ab Artern haben eine Kapazität von 44 Sitz- und 50 Stehplätzen (Bus 1) bzw. von 44 Sitz- und 50 Stehplätzen (Bus 2). Da in der Regel im normalen Schülerverkehr nur ca. 130 Schüler von Artern transportiert werden müssen, sei die Kapazität der Busse ausreichend so Ines Grigoleit gegenüber kn. Obwohl beide Busse öffentlich sind (keine reine Schülerbusse), also im regulären Linienverkehr fahren, gab es durch die geringe Anzahl sonstiger Mitfahrer keine Probleme bei der Platzanzahl.
Ganz unproblematisch scheint der Busverkeht jedoch nicht zu sein, denn die Schulleiterin des Gymnasium, Sabine Tölle, hatte voriges Jahr auch schon über zeitweise Probleme bei der Platzbereitschaft angemahnt, wie Ines Grigoleit bestätigte. Zukünftig soll bei der Durchführung von Schnuppertagen am Gymnasium so verfahren werden, dass die Schulleitung abschätzen soll, wie viele zusätzliche "Schnuppergäste" erwartet werden, um dann verbindliche Festlegungen treffen zu können, ob ein zusätzlicher Bus eingestzt werden muss. Hier müssten dann Schulleitung und vor allem ÖPNV und Busuternehmen stärker zusammenarbeiten. Denn nach Ansicht kn kann die Schulleitung nicht von sich aus einfach einen zusätzlichen Bus ordern.
Knackpunkt der Anfrage bleibt also die Frage des Sitzplatzanspruches im Zusammenhang mit dem Schülertransport. Im Kyffhäuserkreis gibt es ihn nicht.
Und wie sieht es wo anders aus? In dem Passus, in dem es bei einer Verordnung um die Sitzplätze im Schülerverkehr geht, hit es beim Landkreis Wittenberg (29.März 2008)
Die Busse können nach den gesetzlich maximal zulässigen Personenzahlen ausgelastet werden, d. h.
– im öffentlichen Linienverkehr alle Sitzplätze 40% der Stehplätze,
– im freigestellten Schülerverkehr alle Sitzplätze
Auch dort ist keine Sitzplatzgarantie festgeschrieben. Und was sagt der Leser zu einer möglichen Sitzplatzgarantie für Kinder im Schülerverkehr? Es läuft im Prinzip auf die Frage raus, was lassen wir es uns kosten, damit die Kinder sicher im Bus zur Schule fahren können. Und ein Sitzplatz, möglichst mit Gurt, ist nun mal sicherer als ein Stehplatz, oder wie sehen Sie das?
Autor: khhEin Leser (vollständiger Name der Redaktion bekannt) brachte das Gegenüber kn so zum Ausdruck:
"Nach Schilderung meiner Tochter, mussten viele Kinder, weil der Bus voll war, die ganze Strecke stehen. Dies war hin und zurück der Fall. Als Eltern machen wir uns nunmehr ernsthaft Sorgen, um die Sicherheit der Kinder. Was ist wenn der Bus bei diesen Straßenverhältnissen in den Graben fährt. Dann ist das Geschrei groß. Angeblich hat das Busunternehmen auch nicht auf Anforderungen des Gymnasiums reagiert, einen zusätzlichen Bus einzusetzen."
Weiter meinte der Leser:
"Das Kinder im Bus über Land stehen müssen, kann nicht angehen. Sie haben noch nicht so eine Standhaftigkeit wie die Erwachsenen. Ich finde das ist eine grobe Sicherheitsverletzung und das Busunternehmen sollte entsprechend mehr Busse einsetzen."
Die Meinung des Lesers war für kn Anlass, das Problem an Ines Grigoleit, im Rechtsamt Kyffhäuserkreis zuständig für den Bereich öffentlicher Nahverkehr (OPNV), heranzutragen. Was sicher manche Eltern jetzt überraschen wird, es gibt, egal für Schüler welchen Alters, keinen Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz in den eingesetzten Bussen für den Schülerverkehr zwischen Artern und Bad Frankenhausen.
Die beiden am Morgen eingesetzten Busse (Abfahrt 06:53 und 06:56 Uhr) ab Artern haben eine Kapazität von 44 Sitz- und 50 Stehplätzen (Bus 1) bzw. von 44 Sitz- und 50 Stehplätzen (Bus 2). Da in der Regel im normalen Schülerverkehr nur ca. 130 Schüler von Artern transportiert werden müssen, sei die Kapazität der Busse ausreichend so Ines Grigoleit gegenüber kn. Obwohl beide Busse öffentlich sind (keine reine Schülerbusse), also im regulären Linienverkehr fahren, gab es durch die geringe Anzahl sonstiger Mitfahrer keine Probleme bei der Platzanzahl.
Ganz unproblematisch scheint der Busverkeht jedoch nicht zu sein, denn die Schulleiterin des Gymnasium, Sabine Tölle, hatte voriges Jahr auch schon über zeitweise Probleme bei der Platzbereitschaft angemahnt, wie Ines Grigoleit bestätigte. Zukünftig soll bei der Durchführung von Schnuppertagen am Gymnasium so verfahren werden, dass die Schulleitung abschätzen soll, wie viele zusätzliche "Schnuppergäste" erwartet werden, um dann verbindliche Festlegungen treffen zu können, ob ein zusätzlicher Bus eingestzt werden muss. Hier müssten dann Schulleitung und vor allem ÖPNV und Busuternehmen stärker zusammenarbeiten. Denn nach Ansicht kn kann die Schulleitung nicht von sich aus einfach einen zusätzlichen Bus ordern.
Knackpunkt der Anfrage bleibt also die Frage des Sitzplatzanspruches im Zusammenhang mit dem Schülertransport. Im Kyffhäuserkreis gibt es ihn nicht.
Und wie sieht es wo anders aus? In dem Passus, in dem es bei einer Verordnung um die Sitzplätze im Schülerverkehr geht, hit es beim Landkreis Wittenberg (29.März 2008)
Die Busse können nach den gesetzlich maximal zulässigen Personenzahlen ausgelastet werden, d. h.
– im öffentlichen Linienverkehr alle Sitzplätze 40% der Stehplätze,
– im freigestellten Schülerverkehr alle Sitzplätze
Auch dort ist keine Sitzplatzgarantie festgeschrieben. Und was sagt der Leser zu einer möglichen Sitzplatzgarantie für Kinder im Schülerverkehr? Es läuft im Prinzip auf die Frage raus, was lassen wir es uns kosten, damit die Kinder sicher im Bus zur Schule fahren können. Und ein Sitzplatz, möglichst mit Gurt, ist nun mal sicherer als ein Stehplatz, oder wie sehen Sie das?