Fr, 10:48 Uhr
19.03.2010
Beschwerden werden gesammelt
Millionen Verbraucher in Deutschland werden täglich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt. Die Verbraucherzentralen wollen es jetzt genau wissen...
Um die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren, tragen sie Beweise für unerwünschte Telefonwerbung zusammen. Beschwerdeformulare finden Betroffene auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.
Seit 4. August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner dürfen Unternehmen, die zu Werbezwecken anrufen, ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Verstöße dagegen kosten bis zu 10.000 Euro.
Aktuelle Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass unseriöse Anrufer sich durch die Androhung von Bußgeldern nicht abschrecken lassen – der eiskalte Telefonterror geht weiter. Besonders Anbieter von Gewinnspielen fallen auf, die nach den Anrufen Verträge unterschieben oder sogar unberechtigt auf die Girokonten der Angerufenen zugreifen.
Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt.
Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen. Es steht unter www.vzth.de/telefonwerbung . Die eingehenden Beschwerden werden statistisch erfasst und ausgewertet und die Fakten der Politik vorgelegt. Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur dann nachhaltig unterbinden, wenn sie sich für Anbieter tatsächlich nicht mehr lohnt.
Die Auswertung der Verbraucherbeschwerden soll dazu beitragen, der Forderung der Verbraucherzentralen deutlich Nachdruck zu verleihen, den Schutz der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonwerbung erneut zu verschärfen.
Autor: nnz/knUm die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren, tragen sie Beweise für unerwünschte Telefonwerbung zusammen. Beschwerdeformulare finden Betroffene auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.
Seit 4. August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner dürfen Unternehmen, die zu Werbezwecken anrufen, ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Verstöße dagegen kosten bis zu 10.000 Euro.
Aktuelle Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass unseriöse Anrufer sich durch die Androhung von Bußgeldern nicht abschrecken lassen – der eiskalte Telefonterror geht weiter. Besonders Anbieter von Gewinnspielen fallen auf, die nach den Anrufen Verträge unterschieben oder sogar unberechtigt auf die Girokonten der Angerufenen zugreifen.
Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt.
Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen. Es steht unter www.vzth.de/telefonwerbung . Die eingehenden Beschwerden werden statistisch erfasst und ausgewertet und die Fakten der Politik vorgelegt. Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur dann nachhaltig unterbinden, wenn sie sich für Anbieter tatsächlich nicht mehr lohnt.
Die Auswertung der Verbraucherbeschwerden soll dazu beitragen, der Forderung der Verbraucherzentralen deutlich Nachdruck zu verleihen, den Schutz der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonwerbung erneut zu verschärfen.
