Mo, 10:18 Uhr
22.03.2010
Richter Kropp: Hippokrates?
In Deutschland gibt es viele Menschen mit schweren als auch leichten Behinderungen. Diese benötigen von ihren Hausärzten entsprechende Befundberichte, um ihre Ansprüche gegenüber verschiedenen Ämtern durchzusetzen. Da geht es um Formulare, in denen der Grad der Behinderung festgestellt wird und schließlich in vielen Fällen um die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten.
In den meisten Fällen ist dies kein Problem, wenn der Hausarzt die entsprechenden Unterlagen zügig einreicht. Was aber machen, wenn dieser nicht mitarbeitet? Man soll es kaum glauben, im Kyffhäuserkreis sind es einige Ärzte, die sich diesem Verfahren verweigern.
Beispielhaft sei hier der Fall eines Rentners aus Bendeleben genannt, der aufgrund seiner Rückenschmerzen und einer Nervenentzündung seine Behinderung feststellen lassen wollte. Sein Sondershäuser Arzt verweigerte sich dem Verfahren und reagierte nicht auf Schreiben des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises.
Dieses hat jetzt um richterliche Vernehmung vor dem Amtsgericht Sondershausen im Wege der Amtshilfe gebeten. Dort wurde dann auch ein Termin angesetzt, zu dem der Arzt nicht erschien! Die Folge: 100 Euro Ordnungsgeld waren fällig. Ein weiterer Termin konnte dann aufgehoben werden, da der Arzt sich dann doch bequemte, die Unterlagen einzureichen.
Von der ersten Aufforderung durch das Landratsamt an hat dieses Verfahren nunmehr nunmehr Monate gedauert. Der betroffene Rentner wird es seinem Arzt danken, denn solange konnte sein Verfahren nicht betrieben werden.
Was würde Hippokrates, der antike Arzt, auf den Ärzte sich in ihrem Eid gern berufen, dazu sagen? Ärzte haben in ihrem Beruf auch eine hohe soziale Verantwortung. "Es handelt sich inzwischen um einige wenige Fälle vor dem Amtsgericht Sondershausen, die Ärzte im Kreisgebiet betreffen. Offensichtlich ist ein Einschreiten der Ärztekammer hier dringend erforderlich. Denn es geht nicht nur um das Ansehen der Ärzteschaft, sondern auch um den Menschen, der unter einer solchen Verweigerungshaltung zu leiden hat", so Amtsrichter Christian Kropp gegenüber nnz und kn.
Autor: nnz/knIn den meisten Fällen ist dies kein Problem, wenn der Hausarzt die entsprechenden Unterlagen zügig einreicht. Was aber machen, wenn dieser nicht mitarbeitet? Man soll es kaum glauben, im Kyffhäuserkreis sind es einige Ärzte, die sich diesem Verfahren verweigern.
Beispielhaft sei hier der Fall eines Rentners aus Bendeleben genannt, der aufgrund seiner Rückenschmerzen und einer Nervenentzündung seine Behinderung feststellen lassen wollte. Sein Sondershäuser Arzt verweigerte sich dem Verfahren und reagierte nicht auf Schreiben des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises.
Dieses hat jetzt um richterliche Vernehmung vor dem Amtsgericht Sondershausen im Wege der Amtshilfe gebeten. Dort wurde dann auch ein Termin angesetzt, zu dem der Arzt nicht erschien! Die Folge: 100 Euro Ordnungsgeld waren fällig. Ein weiterer Termin konnte dann aufgehoben werden, da der Arzt sich dann doch bequemte, die Unterlagen einzureichen.
Von der ersten Aufforderung durch das Landratsamt an hat dieses Verfahren nunmehr nunmehr Monate gedauert. Der betroffene Rentner wird es seinem Arzt danken, denn solange konnte sein Verfahren nicht betrieben werden.
Was würde Hippokrates, der antike Arzt, auf den Ärzte sich in ihrem Eid gern berufen, dazu sagen? Ärzte haben in ihrem Beruf auch eine hohe soziale Verantwortung. "Es handelt sich inzwischen um einige wenige Fälle vor dem Amtsgericht Sondershausen, die Ärzte im Kreisgebiet betreffen. Offensichtlich ist ein Einschreiten der Ärztekammer hier dringend erforderlich. Denn es geht nicht nur um das Ansehen der Ärzteschaft, sondern auch um den Menschen, der unter einer solchen Verweigerungshaltung zu leiden hat", so Amtsrichter Christian Kropp gegenüber nnz und kn.