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Mo, 08:41 Uhr
29.03.2010

Richter Kropp: Vater und Sohn

Ansgar D. (44, Name geändert) ist Vater zweier Kinder, lebt in Scheidung und schlägt seinen Sohn auf brutalste Weise oder – eine andere Variante - Heiko D. (18) ist ein aufsässiger Sohn, der seinen Vater bis zur Weißglut reizt, so dass er zwei derbe Ohrfeigen erhalten hatte...


Zwischen diesen beiden Wahrheiten konnte das Amtsgericht Sondershausen in seiner jüngsten Sitzungen wählen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte das Gericht wegen Körperverletzung gegen Ansgar D. einen Strafbefehl in Höhe von 400 Euro erlassen, der Angeklagte hatte hiergegen Einspruch eingelegt.

Was genau hatte sich am 31.10.2008 in dem Hause der Familie D. in Sondershausen gegen 13.30 Uhr zugetragen? Offenbar gab es einen Streit über zu laute Musik, Ansgar stellte Heiko zur Rede, ein Wort gab das andere, bis Ansgar seinen Vater anspuckte und dieser zuschlug. Über die Heftigkeit dieser Schläge stritten die Parteien vor Gericht. Nach der Aussage des Vaters hatte er nur zwei derbe Ohrfeigen gegeben, sein Sohn bezeugte mehrere Schläge mit der Faust unter anderem auf den Kopf. Er erlitt dadurch Prellungen des Schädels, des Mittelgesichts und des Thorax.

Die Wahrheit ließ sich vor Gericht nicht aufklären, die Aussage des Vaters und des Sohnes, der aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, standen sich unverrückbar gegenüber. Neutrale Zeugen gab es nicht.

„Dies ist keine Sache für den Strafrichter!“ so Strafrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht, der das familiäre Verfahren ohne Auflage einstellte.

Der Richter wollte damit den Parteien Gelegenheit geben, den familiären Zwist anderweitig zu beenden. „Sehen sie diese Einstellung als eine Chance für einen Neuanfang“ so der Richter. Und tatsächlich gaben Vater und Sohn sich zumindest auf dem Gerichtsflur die Hand.

Manchmal geht es beim Strafrichter nicht nur um das Strafen und Verurteilen. Manchmal hat eine Versöhnung der Parteien auf lange Zeit größeres Gewicht.
Autor: nnz/kn

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