Fr, 09:07 Uhr
02.04.2010
Autohändler verurteilt
Vor dem Amtsgericht Nordhausen war jüngst gegen einen 49-jährigen Autohändler aus Sondershausen verhandelt worden. Was rausgekommen ist, erfahren Sie hier...
Gegen einen Sondershäuser Autohändler wurde wegen mutmaßlchen Taten verhandelt, die aus den Jahren 2002 bis 2004 stammen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass drei Tatbestände zutrafen, zweimal Urkundenfälschung und einmal Betrug.
Bei der Urteilsfindung wurde berücksichtigt, dass der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt der Tatausführung noch nicht straffällig war, so die Richterin gegenüber kn. Bei der Urteilsfindung wurde aber eine Entscheidung des Amtsgerichts Mühlhausen aus dem Jahre 2005 mitberücksichtigt.
Der Autohändler wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen.
Autor: khhGegen einen Sondershäuser Autohändler wurde wegen mutmaßlchen Taten verhandelt, die aus den Jahren 2002 bis 2004 stammen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass drei Tatbestände zutrafen, zweimal Urkundenfälschung und einmal Betrug.
Bei der Urteilsfindung wurde berücksichtigt, dass der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt der Tatausführung noch nicht straffällig war, so die Richterin gegenüber kn. Bei der Urteilsfindung wurde aber eine Entscheidung des Amtsgerichts Mühlhausen aus dem Jahre 2005 mitberücksichtigt.
Der Autohändler wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen.