Do, 14:30 Uhr
08.04.2010
Forderungen gestellt
SPD-Justizpolitikerin im Thüringer Landtag Dorothea Marx setzt sich für besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch ein. Dazu stellte sie einige Forderungen...
Betont wird, die Arbeitgeber müssen Verantwortung übernehmen und sich immer Führungszeugnis vorlegen lassen.
Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an Schulen und anderen Einrichtungen fordert die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dorothea Marx, dass Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit prinzipiell ein erweitertes Führungszeugnisse vorlegen. Die gesetzliche Grundlage dafür existiert in Kürze, sagt die Justizpolitikerin und verweist auf ein Gesetz, das noch unter der früheren SPD-CDU-Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Es tritt zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft.
Danach können Arbeitgeber ein solches erweitertes Führungszeugnis künftig von Erziehern und Ausbildern verlangen. Sie würden Auskunft bekommen, ob Stellenbewerber wegen früherer Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Die Arbeitgeber sind angesichts der bekannt gewordenen Übergriffe auf Kinder und Jugendliche jetzt besonders gefordert. Sie müssen von der Möglichkeit, sich ein erweitertes Führungszeugnis von Stellenbewerbern vorlegen zu lassen, auch gezielt Gebrauch machen, fordert Marx. Die Abgeordnete verweist darauf, dass die Vorlage dieses Zeugnisses freiwillig ist. Angesichts der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle müssen die Arbeitgeber jetzt ihrer Sorgfaltspflicht in besonderem Maße nachkommen, erläutert Marx.
Marx betont, dass es nicht darum gehe, Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Angesichts der Vorfälle, die jetzt bekannt gewordenen sind, muss die Gesellschaft aber Flagge zeigen und alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, sagt sie.
Autor: khhBetont wird, die Arbeitgeber müssen Verantwortung übernehmen und sich immer Führungszeugnis vorlegen lassen.
Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an Schulen und anderen Einrichtungen fordert die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dorothea Marx, dass Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit prinzipiell ein erweitertes Führungszeugnisse vorlegen. Die gesetzliche Grundlage dafür existiert in Kürze, sagt die Justizpolitikerin und verweist auf ein Gesetz, das noch unter der früheren SPD-CDU-Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Es tritt zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft.
Danach können Arbeitgeber ein solches erweitertes Führungszeugnis künftig von Erziehern und Ausbildern verlangen. Sie würden Auskunft bekommen, ob Stellenbewerber wegen früherer Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Die Arbeitgeber sind angesichts der bekannt gewordenen Übergriffe auf Kinder und Jugendliche jetzt besonders gefordert. Sie müssen von der Möglichkeit, sich ein erweitertes Führungszeugnis von Stellenbewerbern vorlegen zu lassen, auch gezielt Gebrauch machen, fordert Marx. Die Abgeordnete verweist darauf, dass die Vorlage dieses Zeugnisses freiwillig ist. Angesichts der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle müssen die Arbeitgeber jetzt ihrer Sorgfaltspflicht in besonderem Maße nachkommen, erläutert Marx.
Marx betont, dass es nicht darum gehe, Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Angesichts der Vorfälle, die jetzt bekannt gewordenen sind, muss die Gesellschaft aber Flagge zeigen und alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, sagt sie.