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Mo, 08:46 Uhr
19.04.2010

Richter Kropp: Ein Kavaliersdelikt?

Für viele ist es ein Kavaliersdelikt: das Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Gesetzgeber sieht hierfür aber Geld- oder Freiheitsstrafe vor. So auch Richter am Sondershäuser Amtsgericht...


Vor dem Amtsgericht in Sondershausen kommen immer wieder solche Fälle auf den Verhandlungsplan der Strafrichter. Im Jugendbereich sind es nicht selten Jugendliche aus der ländlichen Region, welche Nebenwege nutzen, um die ersten Lenkversuche am Moped oder gar am Auto zu wagen. Dies setzt sich nicht selten bis ins Erwachsenenalter fort.

Die Erklärungen hierfür sind teilweise abenteuerlich. Da hat man angeblich kein Geld, um die Versicherungsbeträge zu zahlen, aber trotzdem einen Wagen auf dem Grundstück stehen, der bewegt werden muss. Oder man hat nur vergessen, die Versicherungsbeträge zu zahlen.

Jüngster Höhepunkt in einer Folge von entsprechenden Verhandlungen war der Fall eines 27jährigen Heldrungers, der von März bis Mai 2009 in 31 Fällen mit seinem PKW von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle nach Erfurt fuhr. Auf diese abenteuerlich hohe Zahl von Straftaten waren Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser gekommen, als bei ihnen eine Anfrage der Führerscheinstelle des Kreises einging, wonach das Versicherungsverhältnis des Angeklagten endete, er aber seinen Wagen nicht abgemeldet hatte.

In seiner polizeilichen Vernehmung wie auch vor Gericht räumte der Täter diese Fahrten zur Arbeit dann reumütig ein. Seine Einlassung liest sich wie das Vorbringen zahlreicher Täter dergleichen Straftat. Er hatte seine Versicherung nur unregelmäßig bezahlt, diese hatte ihm gekündigt, so dass ab März 2009 kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Um eine neue Versicherung hatte der Mann aus Heldrungen sich nicht mehr gekümmert.

Strafrichter Gerald Fierenz verurteilte den Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden. Angesichts eines Nettoeinkommens von 1.100 Euro ist die Begründung der Straftat durch den Täter nicht nachvollziehbar.

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eben kein Kavaliersdelikt. Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit schweren Folgen, wird keine Versicherung für die Schäden einstehen. Bei den vermögenslosen Tätern ist in der Regel auch nichts zu holen. Somit bleiben Opfer auf ihren Schäden buchstäblich sitzen.

So sind solche Straftäter tickende Zeitbomben im Straßenverkehr. Jeden von uns, der am Straßenverkehr teilnimmt, kann es treffen!
Autor: nnz/kn

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