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Mi, 14:42 Uhr
21.04.2010

Neues aus Berlin (31)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema „Recht auf Arbeit ins Grundgesetz“ ...

Kersten Steinke, Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus Bad Frankenhausen, fordert, das Recht auf Arbeit als Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen. Sie unterstützt damit eine Petition aus Rostock.

„Das Recht auf Arbeit ist eines der wichtigsten sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger“, so Steinke. Viele Bundesländer räumen diesem Recht auch Verfassungsrang ein. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 enthält ebenfalls ausdrücklich ein Recht auf Arbeit.

Die Regierungskoalition wehrt sich hingegen vehement gegen eine Aufnahme des Rechts auf Arbeit in den Grundrechtskatalog. „Sie fürchtet sich wohl davor, dass die Bürgerinnen und Bürger dann auch ihr gutes Recht einfordern könnten“, vermutet Steinke. DIE LINKE im Petitionsausschuss steht hinter der Petition. Sie könnte der Anstoß für Reformen des Arbeitsmarktes zum Wohle aller sein.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khh

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