Mi, 17:10 Uhr
21.04.2010
Integrativ lernen nicht erwünscht?
Nach kn vorliegenden Informationen fand am Montag eine Elternversammlung zum Problem integrativer Unterricht statt. Betroffen sind auch Schüler aus dem Kyffhäuserkreis. Hier finden Sie Meinungen von Eltern und Behörden...
Integrativer Unterricht, was ist das? Das integrative Projekt Lernen unter einem Dach gibt es seit 1997. Entstanden ist es aus einer Freundschaft zwischen zwei Schulklassen. Heute gibt es zusammen mit der Finneck-Schule "Maria Martha" in der staatlichen Grundschule in Rastenberg, in Ebeleben und Sömmerda und der staatlichen Regelschule in Buttstädt und Ebeleben integrative Klassen. Seit dem Schuljahr 2001/2002 werden jährlich drei bis vier Kinder mit 13 bis 14 Grundschulkindern eingeschult und integrativ unterrichtet, so die Informationen der Finneck-Schule
Bisher ging das auch in Ebeleben gut, dass behinderte Kinder zusammen mit anderen Kindern in der Regelschule Unterricht nehmen konnten, fünf Kinder in der 7. Klasse und zwei Kinder in der 5. Klasse. Bis der Stopp der Behörden kam. Nach Protesten durften dann ab März die Kinder wieder stundenweise am Unterricht teilnehmen.
Der Standpunkt der Eltern ist klar, gemeinsames Lernen bringt viele Vorteile für beide Seiten. Viele Eltern sind nicht bereit ihre Kinder in die Förderschule nach Sondershausen zu schicken, weil sie deutliche Nachteile für ihre Entwicklung Kinder sehen. Die Erfahrungen der Finneck-Schule belegen auch diese Vorteile.
Am letzten Montag kam aber wieder ganz andere Bewegung in die Sache. Bei einer Elternversammlung der Finneckstiftung in größerem Rahmen wurde mitgeteilt, dass die Finneck-Schule "Maria Martha" diesen gemeinsamen Unterricht ab nächsten Jahr in allen Außenstellen nicht mehr durchführen darf. Betroffen wären nach Darstellungen der Eltern 53 Kinder in Buttstädt, in Rastenberg, in Ebeleben und Sömmerda in Grund- und Regelschulen. Zusätzlich beträfe es 11 Kinder die bereits für das neue Schuljahr angemeldet sind.
Seit letzten Montag steht nun das Problem. Auf einer gemeinsamen Eltern-Versammlung kam nun das Stopp vom Kultusministerium, wonach dieses gemeinsame Modell Finneck-Schule - staatliche Schulen (in den vier genannten Orten) nicht mehr zulässig ist.
Die Eltern haben sich nach dieser Elternversammlung gemeinsam zusammen gesetzt und wollen das so nicht hinnehmen. Ziel ist die Erarbeitung einer Petition die beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kultusministerium) übergeben werden soll, mit der Forderung, dieses Modell wieder zu zulassen. Ein Zeitpunkt für die Übergabe steht noch nicht endgültig fest. Gleichzeitig werden an mehreren Orten Unterschriftensammlungen durchgeführt.
Soweit die Problematik aus Sicht der Eltern. Eine Rücksprache von kn mit dem stellvertretenden Pressesprecher des Kultusministeriums, Gregor Hermann, ergab folgenden Standpunkt. Das Kultusministerium ist nicht gegen das gemeinsame Lernen. Es dreht sich nur darum, dass es keine Vermischung zwischen privaten und staatlichen Schulen geben darf, weil das vom Gesetz her nicht gedeckt ist.
Wir sind, so Gregor Hermann für das gemeinsame Lernen. Ab nächsten Schuljahr wird diese Form auch in den normalen Schulbetrieb Einzug halten. Betroffene Eltern müssten die Kinder nur bei den staatlichen Schulen anmelden. Zeitnah wird es vom staatlichen Schulamt Artern Veranstaltungen gemeinsam mit betroffenen Eltern geben. Lesen Sie dazu auch die so eben eingetroffene Stellungnahme:
Stellungnahme Kultusministerium
Dem Land obliegt die Gesamtverantwortung für das Schulwesen. Dies bedeutet, dass es die Qualität sicherstellt und die finanziellen Voraussetzungen für ein hochwertiges Angebot schafft. Schulen in freier Trägerschaft bereichern das Schulangebot und sind vom Land zuzulassen und zu finanzieren. Staatliche und private Angebote sind klar zu trennen. Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird zwischen staatlichen und privaten Schulen unterschieden. Mischformen beider Schulen sind nicht vorgesehen.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat ein großes Interesse an der Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts in Thüringen. Damit ist jedoch nicht die gemeinsame Beschulung von Schülern der Schulen in freier Trägerschaft und Schüler von staatlichen Schulen gemeint. Das Projekt "Lernen unter einem Dach" erfüllt diese Kriterien, die an den gemeinsamen Unterricht gestellt werden, nicht.
Wenn die Eltern es wünschen, können die Schüler zum nächsten Schuljahr an staatliche Schulen wechseln. Dort können sie im Gemeinsamen Unterricht unterrichtet und betreut werden.
Es wird eine zeitnahe Veranstaltung des Staatlichen Schulamts Artern für die der betroffenen Elternhäuser stattfinden, bei der die Eltern über die Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts in staatlichen Schulen informiert werden und Fragen und Probleme erörtert werden können.
Der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts ist im Förderschulgesetz und im Schulgesetz geregelt:
Förderschulgesetz §1 Absatz 2: "Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden, soweit möglich, in der Grundschule, in den zum Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder in zu den Abschlüssen der berufsbildenden Schulen führenden Schularten unterrichtet (gemeinsamer Unterricht). Können sie dort auch mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, sind sie in Förderschulen zu unterrichten, damit sie ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Schulabschlüsse erreichen können."
Gesetzestext
Schulgesetz § 53 Absatz 2: "Gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf findet in den Schularten nach § 4 in enger Zusammenarbeit mit den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten der Förderschule und den Förderschulen statt. Grundsätzlich sind integrative Formen von Unterricht und Erziehung in allen Schulformen anzustreben. Zu Formen gemeinsamen Unterrichts gehören insbesondere Einzelintegration und Integrationsklassen. Den sich ergebenden Förderbedarf erfüllen die Schulen, soweit eine angemessene personelle, räumliche oder sächliche Ausstattung vorhanden ist."
weiterer Gesetzestext
Gregor Hermann
Stellv. Pressesprecher Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Autor: khhIntegrativer Unterricht, was ist das? Das integrative Projekt Lernen unter einem Dach gibt es seit 1997. Entstanden ist es aus einer Freundschaft zwischen zwei Schulklassen. Heute gibt es zusammen mit der Finneck-Schule "Maria Martha" in der staatlichen Grundschule in Rastenberg, in Ebeleben und Sömmerda und der staatlichen Regelschule in Buttstädt und Ebeleben integrative Klassen. Seit dem Schuljahr 2001/2002 werden jährlich drei bis vier Kinder mit 13 bis 14 Grundschulkindern eingeschult und integrativ unterrichtet, so die Informationen der Finneck-Schule
Bisher ging das auch in Ebeleben gut, dass behinderte Kinder zusammen mit anderen Kindern in der Regelschule Unterricht nehmen konnten, fünf Kinder in der 7. Klasse und zwei Kinder in der 5. Klasse. Bis der Stopp der Behörden kam. Nach Protesten durften dann ab März die Kinder wieder stundenweise am Unterricht teilnehmen.
Der Standpunkt der Eltern ist klar, gemeinsames Lernen bringt viele Vorteile für beide Seiten. Viele Eltern sind nicht bereit ihre Kinder in die Förderschule nach Sondershausen zu schicken, weil sie deutliche Nachteile für ihre Entwicklung Kinder sehen. Die Erfahrungen der Finneck-Schule belegen auch diese Vorteile.
Am letzten Montag kam aber wieder ganz andere Bewegung in die Sache. Bei einer Elternversammlung der Finneckstiftung in größerem Rahmen wurde mitgeteilt, dass die Finneck-Schule "Maria Martha" diesen gemeinsamen Unterricht ab nächsten Jahr in allen Außenstellen nicht mehr durchführen darf. Betroffen wären nach Darstellungen der Eltern 53 Kinder in Buttstädt, in Rastenberg, in Ebeleben und Sömmerda in Grund- und Regelschulen. Zusätzlich beträfe es 11 Kinder die bereits für das neue Schuljahr angemeldet sind.
Seit letzten Montag steht nun das Problem. Auf einer gemeinsamen Eltern-Versammlung kam nun das Stopp vom Kultusministerium, wonach dieses gemeinsame Modell Finneck-Schule - staatliche Schulen (in den vier genannten Orten) nicht mehr zulässig ist.
Die Eltern haben sich nach dieser Elternversammlung gemeinsam zusammen gesetzt und wollen das so nicht hinnehmen. Ziel ist die Erarbeitung einer Petition die beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kultusministerium) übergeben werden soll, mit der Forderung, dieses Modell wieder zu zulassen. Ein Zeitpunkt für die Übergabe steht noch nicht endgültig fest. Gleichzeitig werden an mehreren Orten Unterschriftensammlungen durchgeführt.
Soweit die Problematik aus Sicht der Eltern. Eine Rücksprache von kn mit dem stellvertretenden Pressesprecher des Kultusministeriums, Gregor Hermann, ergab folgenden Standpunkt. Das Kultusministerium ist nicht gegen das gemeinsame Lernen. Es dreht sich nur darum, dass es keine Vermischung zwischen privaten und staatlichen Schulen geben darf, weil das vom Gesetz her nicht gedeckt ist.
Wir sind, so Gregor Hermann für das gemeinsame Lernen. Ab nächsten Schuljahr wird diese Form auch in den normalen Schulbetrieb Einzug halten. Betroffene Eltern müssten die Kinder nur bei den staatlichen Schulen anmelden. Zeitnah wird es vom staatlichen Schulamt Artern Veranstaltungen gemeinsam mit betroffenen Eltern geben. Lesen Sie dazu auch die so eben eingetroffene Stellungnahme:
Stellungnahme Kultusministerium
Dem Land obliegt die Gesamtverantwortung für das Schulwesen. Dies bedeutet, dass es die Qualität sicherstellt und die finanziellen Voraussetzungen für ein hochwertiges Angebot schafft. Schulen in freier Trägerschaft bereichern das Schulangebot und sind vom Land zuzulassen und zu finanzieren. Staatliche und private Angebote sind klar zu trennen. Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird zwischen staatlichen und privaten Schulen unterschieden. Mischformen beider Schulen sind nicht vorgesehen.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat ein großes Interesse an der Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts in Thüringen. Damit ist jedoch nicht die gemeinsame Beschulung von Schülern der Schulen in freier Trägerschaft und Schüler von staatlichen Schulen gemeint. Das Projekt "Lernen unter einem Dach" erfüllt diese Kriterien, die an den gemeinsamen Unterricht gestellt werden, nicht.
Wenn die Eltern es wünschen, können die Schüler zum nächsten Schuljahr an staatliche Schulen wechseln. Dort können sie im Gemeinsamen Unterricht unterrichtet und betreut werden.
Es wird eine zeitnahe Veranstaltung des Staatlichen Schulamts Artern für die der betroffenen Elternhäuser stattfinden, bei der die Eltern über die Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts in staatlichen Schulen informiert werden und Fragen und Probleme erörtert werden können.
Der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts ist im Förderschulgesetz und im Schulgesetz geregelt:
Förderschulgesetz §1 Absatz 2: "Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden, soweit möglich, in der Grundschule, in den zum Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder in zu den Abschlüssen der berufsbildenden Schulen führenden Schularten unterrichtet (gemeinsamer Unterricht). Können sie dort auch mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, sind sie in Förderschulen zu unterrichten, damit sie ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Schulabschlüsse erreichen können."
Gesetzestext
Schulgesetz § 53 Absatz 2: "Gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf findet in den Schularten nach § 4 in enger Zusammenarbeit mit den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten der Förderschule und den Förderschulen statt. Grundsätzlich sind integrative Formen von Unterricht und Erziehung in allen Schulformen anzustreben. Zu Formen gemeinsamen Unterrichts gehören insbesondere Einzelintegration und Integrationsklassen. Den sich ergebenden Förderbedarf erfüllen die Schulen, soweit eine angemessene personelle, räumliche oder sächliche Ausstattung vorhanden ist."
weiterer Gesetzestext
Gregor Hermann
Stellv. Pressesprecher Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur