Mo, 08:59 Uhr
26.04.2010
Richter Kropp: Eis mit Schmerzen
Als im April des Jahres 2009 die Temperaturen fühlbar stiegen, freuten sich alle Bewohner des Kyffhäuserkreises, nach einem kalten Winter endlich die Natur mit leichter Kleidung zu genießen. Da wurden Spaziergänge und Fahrradtouren unternommen oder man ging einfach nur Eis essen. Da erschraken aber auch einige...
...Besucher eines in der Sondershäuser Schlossgalerie befindlichen Cafes am 22. April, als sie aus ihren Frühlingsträumen jäh erwachten. Markus D. (21, Name geändert) baute sich auf einmal vor einem der Tische auf, zog den griffbereiten Baseballschläger und schlug mehrfach auf den Tisch und einen dort sitzenden jungen Mann ein. Insgesamt viermal traf er ihn und flüchtete erst, als eine Kellnerin mit der Polizei drohte. Das Opfer erlitt Abschürfungen am Kopf, an der Schulter und am Bein sowie Prellungen.
Die ganze Aktion hatte jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht in Sondershausen. Markus D. war von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Vor Gericht war der Angeklagte reumütig erschienen. Er gestand die Tat ein, berichtete aber, dass es bereits in der Mittagszeit zu Auseinandersetzungen mit dem späteren Opfer gekommen sei. D. sei von diesem tätlich attackiert worden. Als er ihn im Eiscafe gesehen hatte, habe er sich kurzfristig zu dieser Tat entschlossen.
Ungeklärt blieb vor Gericht, warum Markus D. in der Kreisstadt mit einem Baseballschläger herumlief und welche Kosten auf den Täter noch zukommen. Denn dieser hat die ärztlichen Behandlungskosten und eventuell Schmerzensgeld des Opfers zu bezahlen. Das Urteil, das Amtsrichter Gerald Fierenz jetzt sprach, lautete auf eine Bewährungsstrafe in Höhe von 6 Monaten. D. hat zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Es bleibt zu hoffen, dass Kunden des Cafes künftig ihr Eis zu solchen Jahreszeiten in Ruhe genießen können und kein Eis mit Schmerzen erleben müssen.
Autor: nnz/kn...Besucher eines in der Sondershäuser Schlossgalerie befindlichen Cafes am 22. April, als sie aus ihren Frühlingsträumen jäh erwachten. Markus D. (21, Name geändert) baute sich auf einmal vor einem der Tische auf, zog den griffbereiten Baseballschläger und schlug mehrfach auf den Tisch und einen dort sitzenden jungen Mann ein. Insgesamt viermal traf er ihn und flüchtete erst, als eine Kellnerin mit der Polizei drohte. Das Opfer erlitt Abschürfungen am Kopf, an der Schulter und am Bein sowie Prellungen.
Die ganze Aktion hatte jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht in Sondershausen. Markus D. war von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Vor Gericht war der Angeklagte reumütig erschienen. Er gestand die Tat ein, berichtete aber, dass es bereits in der Mittagszeit zu Auseinandersetzungen mit dem späteren Opfer gekommen sei. D. sei von diesem tätlich attackiert worden. Als er ihn im Eiscafe gesehen hatte, habe er sich kurzfristig zu dieser Tat entschlossen.
Ungeklärt blieb vor Gericht, warum Markus D. in der Kreisstadt mit einem Baseballschläger herumlief und welche Kosten auf den Täter noch zukommen. Denn dieser hat die ärztlichen Behandlungskosten und eventuell Schmerzensgeld des Opfers zu bezahlen. Das Urteil, das Amtsrichter Gerald Fierenz jetzt sprach, lautete auf eine Bewährungsstrafe in Höhe von 6 Monaten. D. hat zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Es bleibt zu hoffen, dass Kunden des Cafes künftig ihr Eis zu solchen Jahreszeiten in Ruhe genießen können und kein Eis mit Schmerzen erleben müssen.