eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Fr, 20:18 Uhr
30.04.2010

Geldgeschenke sind Einkommen

Die VdK-Juristin Birgit Zörkler äußert sich zu zu Hartz-IV Gesetzen: Geldgeschenke für Hartz IV Bezieher sind Einkommen...

Grundsätzlich werden alle Einkünfte, die einer Bedarfsgemeinschaft zufließen und die den Betrag von 100,- Euro übersteigen als Einkommen gewertet und in die Berechnung Leistungen der Harz IV-Behörde einbezogen. Ist eine Zuwendung oder Einnahme zweckbestimmt, dann handelt es sich nicht um Existenzsicherung, die vom Regelsatz zu decken ist, sondern um "Privilegiertes Einkommen", das zusätzlich ohne Leistungsschmälerung behalten werden darf. Für Geldgeschenke gibt es nochmals eine Freigrenze von 50,-Euro pro Jahr.

Im Urteil vom 08.04.2010, AZ.: L 2 AS 248/09 hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden, dass Geldgeschenke an Empfänger von Leistungen nach dem SGB II als Einkommen zu werten sind.
Der Entscheidung lag die Klage einer Mutter zugrunde, deren Kinder von ihrer Oma Geld zum Geburtstag oder anderen Gelegenheiten erhalten hatten. Die Gesamtheit der Beträge überstieg die Freigrenze von 50,00 € pro Jahr, wurde somit als Einkommen gewertet und der Klägerin von ihren Leistungen abgezogen. Solche Geldgeschenke gelten nur dann als "privilegiertes Einkommen", wirken also nicht Leistung schmälernd, wenn sie zweckbestimmt sind.

Die Zweckbestimmtheit konnte im vorliegenden Fall jedoch nicht nachgewiesen werden, weil nur vorgetragen wurde, dass die Oma den Enkeln das Geld schenkte, damit diese sich einen Wunsch erfüllen konnten. Allein die Aussage der Klägerin, dass Geld für Kinderkleidung verwendet zu haben reichte dem Gericht nicht. Kinderkleidung ist Existenz sichernd und wird vom Regelsatz erfasst, auch wenn dieser bei Weitem nicht ausreicht, um ein Kind vernünftig zu kleiden.

Es ist aus diesem Grunde zu empfehlen, bei zweckbestimmten Geldgeschenken (wie für einen Roller, Musikinstrument oder auch Radio), die über den Betrag von 50,00 € pro Jahr hinaus gehen, konkret zu dokumentieren, wofür dieses Geld gedacht ist.
Birgit Zörkler, Rechtsreferentin

Birgit Zörkler ist Bezirksgeschäftsführerin des Sozialverbandes VdK für Thüringen Nord und vertritt hier die Mitglieder des VdK vor dem Sozialgericht.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Sonntagsradler 2
01.05.2010, 07:39 Uhr
Geldgeschenke
es ist echt klasse was hier in dem Staat abgeht.
Kindern von Hartz IV Empfängern werden die Geschenke vom der Oma mit auf Arbeitslosengeld angerechnet wen sie nur 50 € im Jahr das muss man sich einmal vorstellen (im Jahr) überschreitet. Andererseits werden oder wurden zisch Milliarden in die Banken reingesteckt damit sich die Banker Ihre eigenen Taschen wieder füllen konnten.

Echte Klasse vom Staat und das Beste kommt noch jeder weiß es und alle machen mit und unternehmen nichts. Für mich hat der Staat eine gute und gesunde Einstellung und Perspektive.
socken
02.05.2010, 02:57 Uhr
Interessant...
Dieser Satz ist auch sehr interessant...

"Kinderkleidung ist Existenz sichernd und wird vom Regelsatz erfasst, auch wenn dieser bei Weitem nicht ausreicht, um ein Kind vernünftig zu kleiden." Auf deutsch ein Hartz4 Empfänger bekommt einen Regelsatz für Kleidung, der nicht ausreicht um VERNÜNFTIGE SACHEN zu kaufen. Man soll also immer direkt sehen aha da ist ein Hartz4 Empfänger!

Es ist einfach nur ein Verbrecher-Gesetz. Wenn ich nur daran denke das ich demnächst auch wieder mal mich nackig machen muss, nur das meine Freundin und meine Tochter etwas Geld bekommt...

Schön war beim letzten mal auch die Aussage der ARGE Mitarbeiterin das ich meine Ausgaben (habe keine Beträge geschwärzt) nicht schwärzen darf...

Wo bleibt hier noch Privatsphäre wenn jeder Mitarbeiter dort die Hartz4 Empfänger bis aufs Unterhemd überprüft...ich gehe übrigens arbeiten...
und ich musste von meinem Sparbuch wo noch 78 Cent drauf waren Zinsen eintragen lassen! Es gab keine Zinsen! Ich musste 100km fahren um diese Eintragung machen zu lassen. Wenn man ehrlich ist kommt man auch nicht weiter und zahlt nur drauf... also besser KLAPPE halten und versuchen so durchzukommen... es gibt genug schwarze Schafe aber die werden "übersehen"...
Bürgerin
02.05.2010, 08:44 Uhr
Geldgeschenke müssen auch nicht sein,
Man muß doch einfach nur sagen, was das Kind gebrauchen kann und dann wird es gekauft, dann ist es kein Geldgeschenk und fertig, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Geldgeschenke sind eh einfallslos!!!

Ebenso verhält es sich mit Geldanlagen für die Kinder, das kann direkt über die Großeltern laufen und somit wird nix angefordert oder angerechnet.

Und noch einen Vorteil hat diese Vorgehensweise; Das Geld kommt direkt für/bei dem Kind an und wird nicht für Dinge der Eltern ausgegeben, was leider so oft der Fall ist.
Georg66
02.05.2010, 10:24 Uhr
Einkommen
Welcher Hartz 4 Empfänger lässt sich Geldgeschenke auf das eigene Konto überweisen? Leute, so langsam mal Aufwachen!

Muss denn so etwas noch hier geschrieben werden?
Nicht auf das eigene Konto überweisen, sondern vielleicht bar auf die Hand und schon ist die Sache vom Tisch.

Auto auf den Namen der Oma zulassen und schon klappt es auch mit einen Neuwagen usw.
Man muss da ein klein wenig Flexibel sein.

MFG
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)