eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 10:08 Uhr
03.05.2010

Richter Kropp und die geklauten Akkus

Wer beim Diebstahl im Einkaufsmarkt erwischt wird, sollte eigentlich einsichtig sein und das Geschehen einräumen. Diesmal ist es dann schief gegangen, die erfolgreichen Diebestouren der Vergangenheit hat dann keiner mitbekommen.

Nicht so in Sondershausen, im dortigen Kaufland. Am 30.09.2009 entwendete dort ein 40jähriger Täter aus dem südlichen Kyffhäuserkreis fünf Energizer-Akkus im Gesamtwert von mindestens 39,95 Euro. An der Kasse war er von einem Kaufhausdetektiv gestellt worden, der ihn beim Einstecken der Ware zuvor beobachtet hatte.

Gegenüber dem Detektiv gab er den Diebstahl mit den Worten „erwischt ist halt erwischt“ zu. Dieser leitete das Verfahren an die Polizeiinspektion Kyffhäuser weiter. Bei dem Gespräch mit dem Detektiv war der Wert der Diebesbeute im Streit. Der Täter hatte angegeben, lediglich 5 Batterien gestohlen zu haben, damit die elektrischen Spielzeugsachen seiner Kinder wieder funktionierten. Der Detektiv hingegen bestand darauf, dass es sich um teurere Akkus gehandelt habe. Der Detektiv, so der Täter, habe den Warenwert in der Anzeige zunächst offen gelassen und dann später – völlig überhöht – eingetragen.

Dieser Streit eskalierte dann in der Strafrichtersitzung vor dem Amtsgericht Sondershausen mit der Bemerkung des Angeklagten, dass das Problem sich so nicht mehr stellen würde, da er beim nächsten Mal dem Detektiv eine „reinkloppen“ würde.

Die Antwort von Strafrichter Gerald Fierenz auf diese Tat und das Verhalten des Angeklagten vor Gericht war dann eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten, welche nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Immerhin habe der Angeklagte mit seinen Äußerungen vor Gericht deutlich gemacht, dass er der Vollstreckung der Strafe bedürfe. Wer Straftaten in einer Sitzung ankündige, sei nicht mehr bewährungswürdig. Zudem war der Angeklagte mehrfach vorbestraft und stand unter laufender Bewährung.

Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht wird gespannt erwarten, ob er auch dort den Detektiv in dieser Weise bedrohen wird.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)