Di, 11:19 Uhr
11.05.2010
Zoll kontrolliert Abfall
Vom 3. Mai bis 9. Mai prüfte der Erfurter Zoll schwerpunktmäßig Unternehmen der Abfallwirtschaft. Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt prüften dabei rund 190 Unternehmen in Thüringen und Westsachsen. Sie befragten rund 1.110 Beschäftigte dieser Branche nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit...
In 44 Fällen stießen die Zöllner dabei auf Unregelmäßigkeiten. Auf Grund der Prüfungen ergaben sich insgesamt 12 Hinweise auf Leistungsmissbrauch. In 28 Fällen gibt es Hinweise, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den Mindestlohn von 8,02 Euro je Stunde gezahlt haben. Es muss nun geprüft werden, ob die Arbeitgeber die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer in richtiger Höhe abgeführt haben.
Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen stellten die Ermittler weiterhin fest, dass in drei Fällen die Arbeitgeber ihre Meldepflicht nach dem Sozialgesetzbuch IV nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Weiterhin gab es einen Verdachtsfall von Scheinselbständigkeit.
In vier Fällen leiteten die Zöllner noch an Ort und Stelle ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber ein.
Autor: nnz/knIn 44 Fällen stießen die Zöllner dabei auf Unregelmäßigkeiten. Auf Grund der Prüfungen ergaben sich insgesamt 12 Hinweise auf Leistungsmissbrauch. In 28 Fällen gibt es Hinweise, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den Mindestlohn von 8,02 Euro je Stunde gezahlt haben. Es muss nun geprüft werden, ob die Arbeitgeber die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer in richtiger Höhe abgeführt haben.
Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen stellten die Ermittler weiterhin fest, dass in drei Fällen die Arbeitgeber ihre Meldepflicht nach dem Sozialgesetzbuch IV nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Weiterhin gab es einen Verdachtsfall von Scheinselbständigkeit.
In vier Fällen leiteten die Zöllner noch an Ort und Stelle ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber ein.
